McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Schweiz
 
 
Michael Henn
Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
Gerokstrasse 8
70188 Stuttgart


» zum Anwaltsprofil

10 Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten

zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart




I.
Gläubiger, Spareinlage, Kreditinstitut, Vereinbarung, Rechteübergang, Widerruf, Rechtserwerb, Schadensersatz, Schenkung
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.09.2012, Az. 8 U 581/10 – 162

Die zwischen dem Gläubiger einer Spareinlage und dem Kreditinstitut getroffene Vereinbarung, dass die Rechte aus der Spareinlage mit dem Tode des Gläubigers auf einen Dritten übergehen, kann grundsätzlich auch dann, wenn diese Vereinbarung als unwiderruflich bezeichnet ist und der Dritte sie mitunterzeichnet hat, ohne Beteiligung des Dritten durch eine Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Kreditinstitut aufgehoben werden. Vor dem Tod des Gläubigers hat der Dritte kein Recht, sondern nur eine Chance auf künftigen Rechtserwerb.

II.
Sonderzahlungen, Tantieme, Verfallklauseln, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2012, Az. 5 Sa 324/12

1.Verfolgt der Arbeitgeber mit einer Tantiemezahlung den Zweck, die Leistung eines Arbeitnehmers im Bezugszeitraum zusätzlich zu vergüten, benachteiligt eine Klausel, die den Verfall des Anspruchs vorsieht, den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und ist unwirksam.

2.Dies gilt auch, wenn die Tantieme nicht mehr als 25 % der Jahresvergütung beträgt.

III.
Vertraglicher Ausschluss einer sachgrundlosen Befristung
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2012, Az. 5 Sa 154/12

1.Die Arbeitsvertragsparteien können die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung vertraglich ausschließen. Die Benennung eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag allein reicht nicht aus, um anzunehmen, dass eine entsprechende Vereinbarung vorliegt. Vielmehr müssen im Einzelfall noch zusätzliche Umstände hinzutreten (BAG, Urteil vom 29.06.2011 - 7 AZR 774/09 -).

2.Der Hinweis auf einen konkreten Befristungsgrund in einem Vermerk zum Arbeitsvertrag, in dem auch die Zuweisung des Arbeitsplatzes und der Hinweis auf § 38 Abs. 1 SGB III enthalten ist, kann regelmäßig nicht die Bedeutung beigemessen werden, dass der Arbeitgeber mit der Angabe des Befristungsgrundes zugleich mit vertraglichem Bindungswillen auf die rechtliche Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG verzichten wollte.

IV.
Zur Darlegungs- und Beweislast im Prozess auf Zahlung von Überstunden
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2012, Az. 15 Ta 1766/12

1.Im Überstundenprozess genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, indem er vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat. Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substanziiert erwidern (1. Prüfungsschritt).

2.Ist streitig, ob der Arbeitnehmer Überstunden geleistet hat, muss der Arbeitnehmer nach der neueren Rechtsprechung des BAG nicht mehr von vornherein darlegen, welche geschuldete Tätigkeit er während der Mehrarbeit verrichtet hat.

3.Die Anwesenheit eines Arbeitnehmers im Betrieb an seinem Arbeitsplatz begründet eine Vermutung dafür, dass die Überstunden zur Erledigung der Arbeit jeweils notwendig waren. Hierauf hat der Arbeitgeber substanziiert für jeden einzelnen Tag zu erwidern (2. Prüfungsschritt).

4.Die Darlegung der Leistung von Überstunden durch den Arbeitnehmer hat nicht in Anlagen, sondern im Schriftsatz selbst zu erfolgen. Dies gilt jedenfalls bei Anlagen, die nicht aus sich heraus verständlich sind.

V.
Schadensersatz bei Ablehnung Vertragsangebot durch Bank
OLG Frankfurt, Urteil vom 20.09.2012, Az. 3 U 231/11

Wirbt eine Bank mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme persönlicher Beratung und dem kostenlosen Angebot durch ihre Experten, so kommt damit weder ein Beratungsvertrag noch ein vorvertragliches Schuldverhältnis zustande, das beim Kunden ein schutzwürdiges Vertrauen in das Zustandekommen eines solchen Beratungsvertrags wecken könnte.

VI.
Erforderlichkeit einer familiengerichtlichen Genehmigung für eine Grundstücksveräußerung durch eine BGB-Gesellschaft bestehend aus den Eltern und ihren minderjährigen Kindern
OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.10.2012, Az. 15 W 1623/12

Die Eltern bedürfen zur Veräußerung eines Grundstücks, das im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht, der auch ihre minderjährigen Kinder angehören, auch nach der Änderung der Rechtsprechung zur Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1643 Abs. 1, § 1821 Nrn. 1 und 4 BGB, wenn es sich um eine vermögensverwaltende Gesellschaft handelt, zu deren Geschäftsgegenstand die Veräußerung von Grundstücken nicht gehört.(Rn.20)(Rn.24)

VII.
Gewerblicher Grundstückshandel allein durch Zurechnung der Verkäufe von Personengesellschaften oder Gemeinschaften
BFH, Urteil vom 22.08.2012, Az. X R 24/11

Auch wenn ein Steuerpflichtiger in eigener Person kein einziges Objekt veräußert, kann er allein durch die Zurechnung der Grundstücksverkäufe von Personengesellschaften oder Gemeinschaften einen gewerblichen Grundstückshandel betreiben.

IX.
Rechtschutzversicherung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2012, Az. I-6 U 198/11, 6 U 198/11

Eine Klausel in ARB einer Versicherung, wonach „Rechtsschutz nicht besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung und Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung abwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)“ verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB.

X.
Falschangabe eines Gläubigers im Insolvenzverfahren
OLG Koblenz, Urteil vom 15.10.2012, Az. 2 Ss 68/12

1.Mit der wahrheitswidrigen Behauptung gegenüber dem Insolvenzgericht, ein Schuldner sei zahlungsunfähig, wird der Tatbestand der falschen Verdächtigung gem. § 164 Abs. 2 StGB erfüllt.

2.Ein anderer im Sinne dieser Vorschrift kann auch eine juristische Person sein.

3.Eine Verurteilung kann grundsätzlich nicht auf die Feststellungen eines freisprechenden Urteils gestützt werden, da dem Angeklagten mangels Beschwer die Möglichkeit fehlte, das Urteil insoweit im Revisionsverfahren überprüfen zu lassen.

Die Urteile wurden von Rechtsanwalt Michael Henn zusammengestellt.

Michael Henn ist Schriftleiter der mittelstandsdepesche und Vizepräsident der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schriftleiter mittelstandsdepesche
Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll.
Theodor-Heuss-Straße 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711/ 30 58 93-0Fax: 0711/ 30 58 93-11
e-Mail: henn@drgaupp.dewww.drgaupp.de
 
«  zurück