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Michael A. Leipold
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Widenmayerstr. 49
80538 München


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Atlantic-Twinfonds MS "Saylemoon Rickmers" / MS "Nina Rickmers" - Schadenersatz?

Der Schiffs Twinfonds wurde hauptsächlich von Sparkassen und Volksbanken vertrieben. Sparkasse Deggendorf übernimmt Schadensersatz. Hohe zweistellige Abschlussprovisionen für die beratenden Banken.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Deggendorf übernimmt die Sparkasse Deggendorf Schadensersatz und Freistellung von eventuellen Rückforderungen, wegen Beratungsfehlern bei dem Verkauf des Atlantic Twinfonds MS "Saylemoon Rickmers" / MS "Nina Rickmers".

Der Vergleich wurde ohne Beweisaufnahme angeboten. Zwischenzeitlich ist aus mehreren Parallelverfahren bekannt geworden, dass die Banken für den Verkauf dieses Fonds zweistellige Abschlussprovisionen erhalten haben. Der BGH hat bereits entschieden, dass grundsätzlich bei der Beratung zu geschlossenen Fonds ein Hinweis über Provisionen und die genaue Höhe seitens der Bank zu erfolgen hat. Besonders problematisch wird es bei Provisionen, welche über 15 % liegen.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach einem Urteil des OLG München im Zusammenhang mit dem Thema Altersvorsorge, grundsätzlich keine unternehmerische Beteiligung seitens der Bank angeboten werden darf. Dabei muss Altersvorsorge nicht einmal das einzige Anlageziel sein. Es ist ausreichend, wenn die Anlage auch zur Altersvorsorge dienen soll.

Die Lage des Fonds ist seit Dezember 2011 äußerst angespannt. Im Dezember 2011 war die Fondsgesellschaft aus mehreren Gründen gezwungen, an die Anleger heranzutreten, um von einer finanziellen Schieflage zu berichten. Die Anleger wurden im Zuge dessen dazu aufgefordert, erhaltene Auszahlungen an Atlantic MS Saylemoon Rickmers und MS Nina Rickmers wieder zurück zu zahlen.

Betroffenen Anlegern wird daher empfohlen, ihre Unterlagen von spezialisierten Anwälten überprüfen zu lassen und ggf. Schadensersatz zu verlangen.
 
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