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Spendenaufruf für Tacheles

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Spendenaufruf für Tacheles
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Der Verein Tacheles will nun endlich seine Webseite relaunchen. Das bedeutet, ein neues System und ein neues Outfit und moderne Technik ist angezeigt. Der Verein arbeitet derzeit mit einer fast 15 Jahre alten steinzeitlichen Homepage. Die läuft und läuft und läuft, aber jede Änderung muss durch die Hand eines externen Programmierers eingegeben werden. Dadurch ist sie in letzter Zeit immer weniger gepflegt worden. Damit soll und muss jetzt Schluss sein. Wir haben jetzt einem Programmierer den Auftrag gegeben diese neu aufzusetzen und mit einem zeitgemäßen Contentmanagement System zu versehe. So können in Zukunft wichtige Infos unverzüglich ins Netz gestellt werden und verbreitet werden und den Entrechteten dieses Landes eine Stimme geben. Das bedeutet, die neue Seite wird besser, schöner, schneller und übersichtlicher. Das kostet aber Geld. Mit allen drum und dran, ca. 2.000 EUR. Ich möchte daher die Empfänger des Newsletters für das Projekt „neue Homepage“ um finanzielle Unterstützung bitten.

Spenden bitte unter dem Stichwort “neue HP“ auf das Konto: Tacheles e.V., Konto: 965376, Stadtsparkasse Wuppertal, BLZ: 330 500 00 überweisen. Spendenquittungen sind kein Problem, diese werden automatisch ausgestellt, wenn die Adresse auf der Überweisung steht. Also Leute, wir brauchen Unterstützung!

2. MAIS NRW hat nun Weisungen zu den KdU hergegeben
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Nach wochenlanger Verzögerung hat nun das MAIS NRW einen Erlass zum Umgang mit der BSG - Entscheidung zu den KdU in NRW rausgegeben. In diesem Erlass wird angeordnet, dass eine Überprüfung von Amtswegen zu erfolgen hat. Auf den ersten BLick bedeutet das, das keine Einzelüberprüfungsanträge zu stellen sind. Nachfolgend relativiert das MAIS diese Regelung alerdins später wieder und sagt, „eine Überprüfung (von Amtswegen) nur im Einzelfall, insbesondere bei gestellten Überprüfungsantrag“. Mit dieser fragwürdigen und meiner Auffassng nach rechtlich nicht vertretbaren Position will das MAIS seine "KdU–Abzocke" fortsetzen. Es wird eben nicht klipp und klar angeordnet, alles hat von Amtswegen überprüpft zu werden, sondern Überprüfung und damit Korrektur nur auf Antrag. Wer von der BSG-Entscheidung keine Kenntnis hat oder auf rechtskonformes Behördenhandeln vertraut soll nach Ansicht de MAIS leer ausgehen.
Insofern nicht alsbaldig eine Nachbesserung des Erlasses des MAIS kommt, werden Verbände offensiv dazu aufrufen müssen, dass zehntausende von Menschen die aufgrund der Weisungen des MAIS zu wenig KdU erhalten überprpfungsanträge stellen sollten, denn nur so sind bei Fortbestand der Weisung Ansprüche rückwirkend ansicherbar.

Absolut unerwartet positioniert sich das MAIS positiv zur vollständigen Anwendung aller in 8.2 des WNG genannten Kriterien, somit unter anderen „15 qm mehr für Alleinerziehende“. Alle Kriterien bedeutet aber auch mehr qm bei in absehbarer Zeit zu erwartendem zusätzlichen Raumbedarf, bei jungen Ehepaaren (beide unter 40 J., Ehe noch nicht länger als fünf Jahre bestehend), bei Blinden, rollstuhlfahrenden Schwerbehinderten, Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern über 7 Jahren, bei in absehbarer Zeit zu erwartendem zusätzlichen Raumbedarf (Schwangerschaft, geplante Heirat, Zuzug von Partner, anstehende Haftentlassung …).
Die Position der „vollständigen Anwendung“ der WNG Kriterien wird auch für andere Bundesländer maßgeblich sein, denn dort sind oft beispielsweise die mehr qm bei Alleinerzieherin strittig.
Hier geht es nun zum Erlass des MAIS: http://www.harald-thome.de/media/files/MAIS-NRW-15.8.-2012-ERlass-zu-KdU-RS-0477-12-Anlage-A1.pdf
In den NRW Städten werden jetzt Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit zur Einforderung der Umsetzung der BSG Entscheidung notwendig sein. Hier sind jetzt die Verbände gefragt durch PR-Kampagnen, Infoblätter auf die KdU –Änderungen hinzuweisen und die Betroffenen schon mal drauf aufmerksam machen, dass sie vermutlich Überprüfungsanträge stellen müssen um rückwirkend zu gering gezahlte KdU Gelder zu erhalten.

3. Normenkontrollverfahrens gegen die WAV Berlin
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Das LSB Berlin Brandenburg hat im Normenkontrollverfahren zur WAV Berlin eine inhaltliche Prüfung der WAV abgelehnt. Hintergrund ist, der Kläger war ein SGB XII – Empfänger, die WAV nimmt aber keinen Bezug auf Empfänger nach dem SGB XII. Damit hat das LSG BB sehr wohl inhaltliche Mängel an der Berliner WAV deutlich gemacht, nur war es der falsche Kläger. Das bedeutet, für SGB II-Bezieher gibt es derzeit keine Änderungen, aber es sind noch mehrere Normenkontrollverfahren zur WAV anhängig. Hier geht es nun zur PM des LSG BB: http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/media.php/4417/pressemitteilung_210812.pdf
und hier zu einer Kurzeinschätzung in einer Jurisveröffentlichung: http://www.juris.de/jportal/portal/t/1uvw/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA120802488&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
und zum Schluss einige Gedanken des Klägervertretenden Rechtsanwalts dazu: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=464

4. BA hat neue Weisungen zum SGB II rausgegeben
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Die BA hat wieder mal neue Weisungen zum SGB II rausgegeben, diesmal zu § 12, 15 und 16c SGB II. Die Weisung zu § 16c SGB II beinhaltet neue Fachliche Hinweise zum Umgang mit Selbstständigen im SGB II. Diese sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

5. Helga Spindler zu Hartz IV: Über die geheimen Netzwerke hinter den Arbeitsmarktreformen
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Helga Spindler hat sich in einem bemerkenswerte Artikel über die Hintergründe der Arbeitsmarktreformen und der Hartz –Gesetze auseinandergesetzt: (...) Speziell Hartz IV sowie die verbliebene Restarbeitslosenversicherung und Restsozialhilfe haben wir nicht in erster Linie der Hartz-Kommission oder gar dem Namensgeber Peter Hartz persönlich zu verdanken, sondern einer geheimen Staatsaktion, einer recht undemokratischen, handstreichartigen Hintergrundarbeit aus dem Bundesarbeitsministerium (BMA) und dem Bundeskanzleramt – einverständlich koordiniert und gelenkt durch die Bertelsmann Stiftung. (...)
Der Artikel ist hier zu finden: http://www.jungewelt.de/2012/08-16/022.php

6. Beachtenswerte Stellungnahme der neuen Richtervereinigung zum PKH-Begrenzungsgesetz
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Die Neue Richtervereinigung (NRV) wendet sich mit einer aktuellen Stellungnahme vehement gegen eine Generalverdächtigung sämtlicher Bedürftigen in Deutschland, welche nun auch zur Beschneidung von Prozesskostenhilfe genutzt werden soll. Baden-Württemberg und Niedersachsen wollen ihre Justizhaushalte auf Kosten ihrer sozial schwachen Bürgerinnen und Bürger entlasten. Die Stellungnahme gibt es hier: http://www.nrv-net.de/main.php?id=161&presse_id=24

7. Fortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 27./28. Sep. in Leipzig und am 01./02. Okt. in Berlin
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In dieser Fortbildung am 27./28. Sep. in Leipzig und am 01./02. Okt. in Berlin werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen bearbeitet. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

8. Fortbildung: ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. Sept. in Dresden und am 24./25. Okt. in Hamburg
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Auch diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an. Die nächste FoBi’s findet am 24./25. Sept. in Dresden und am 24./25. Okt. in Hamburg statt. In dieser zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

9. Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 26. Sep. in Dresden und 31. Okt. in Ffm
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 26. Sep. in Dresden und 31. Okt. in Frankfurt. In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

10. Zweitätige Grundlagenseminare in Wuppertal, Frankfurt, Erfurt und Hamburg
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Dann möchte ich noch auf meine nächsten zweitätigen Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt am 03./04. Sept. in Wuppertal, am 29./30. Okt. in Frankfurt, am 12./13. Nov. in Wuppertal, am 22./23. Nov. in Erfurt und am 28./29. Nov. in Hamburg statt. Dort sind jeweils noch Plätze frei. Die Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

11. Fachseminar: Unterkunftskosten und Heizung, Wohnraumsicherung nach SGB II / SGB XII – NEUE Termine Oktober/November in Stuttgart, HH-Harburg, Wuppertal und Dresden
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Im Rahmen des Tageseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Infos und die Anmeldung unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

12. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete - NEUE Termine in Wuppertal und Dresden
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Mein Kollege bietet diese Fortbildungen im September in Hamburg-Harburg, im Oktober in Wuppertal und im November in Dresden an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/sgb-xii-grundlagenseminar-termine-im-2.-halbjahr

So, das war es mal wieder für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
 
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