Liste der Ländererlasse zu den neuen Asylregelleistungen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Verkündung des Urteils zum Normenkontrollverfahrens gegen die WAV Berlin am 21.Aug. >>>>Bei Mietreduktionen jetzt Überprüfungsanträge einlegen <<<<<
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Am 21. Aug. erfolgt beim LSG Berlin-Brandenburg (LSG BB) die Verkündung einer Entscheidung zu der seit dem 1. Mai 2012 gültigen Berliner KdU – Satzung (WAV) im Verfahren L 36 AS 1162 /12 NK.
Es ist möglich, dass dort Teile oder die ganze WAV für unzulässig erklärt wird.
Das hat mittelbare Konsequenzen für die Berliner Hartz IV /SGB XII– Empfänger. Wird das LSG BB feststellen, dass die in der WAV vorgegebenen Werte zu niedrig sind, besteht ab Tag der Verkündung für die Mietreduzierten SGB II/SGB XII-Leistungsempfänger ein höherer vom Gericht festzulegender KdU – Anspruch.
Leistungsbezieher die gegen die laufenden Bescheide Widerspruch eingelegt haben haben einen Rückzahlungsanspruch. Ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ist allerdings für Zeiten nach der Entscheidungsverkündung nach dem ausgeschlossen (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 SGB II iVm § 330 Abs. 1 SGB III). Das bedeutet alle Berliner die in den letzten Monaten zu wenig KdU erhalten haben kriegen bei etwaigen Erfolg des Normenkontrollverfahrens für die Vergangenheit leer aus. Würden sie aber jetzt einen Überprüfungsantrag formulieren und dieser geht bis zum 20. Aug. beim Jobcenter oder einem anderen Sozialleistungsträger ein, muss das JC auch rückwirkend zu gering gezahlte KdU nachzahlen. Daher sollten Berliner Beratungsstellen unverzüglich auf diese Situation aufmerksam machen!!!
2. KdU in NRW – vorbildliche Praxis in Wuppertal
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Wenn es auch nicht so häufig passiert, aber das JC Wuppertal hat hinsichtlich der KdU-Abzocke in NRW eine vorbildliche Dienstanweisung herausgegeben. In dieser wird verordnet, dass die SGB II-Leistungsbezieher, deren KdU durch die Weisung des MAIS NRW zu wenig KdU erhalten haben keine individuellen Überprüfungsanträge stellen müssen, sondern das die Behörde die Überprüfung von Amtswegen durchzuführen hat. Viele weitere Details sind dort auch geregelt. Diese Weisung ist außergewöhnlich und sollte zur Grundlage anderer NRW JC genommen werden. Auch sollte sich das MAIS-NRW in Bezug auf seine noch immer ausstehende, aber schon lange angekündigte Handlungsempfehlung zu den KdU sich daraus einiges rausziehen (siehe einen Punkt später). Die KdU Weisung von Wuppertal gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/richtlinien/KdU-Wuppertal---09.08.2012.pdf
3. Vom MAIS verordnete KdU-Abzocke in NRW – Weisung steht immer noch aus
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Auf Grundlage der Weisungen des MAIS NRW wurden ab 2010 landesweit die KdU rechtswidrig zu gering bewilligt. Das MAIS hat immer wieder gesagt, sie wollen den Volltext der BSG Entscheidung abwarten und dann unverzüglich neue Handlungsempfehlungen herausgeben. Die Volltextentscheidung des BSG liegt nunmehr seit fast einem Monat vor, das MAIS schweigt und reagiert auch nicht auf dahin gehende Anfragen. Das MAIS führt hinsichtlich der KdU die Fachaufsicht in NRW.
Es ist zu erwarten, dass die Ministeriellen sich endlich mal ihrer Verantwortung stellen und Weisungen herausgeben, aus denen ersichtlich wird wie sich das MAIS die Rückabwicklung des KdU-Abzocke in NRW vorstellt. Dazu könnte das MAIS die zuvor genannte Weisung des JC Wuppertal zur Grundlage nehmen, wenn es denn nicht in der Lage ist, selber eine zu entwickeln.
Hier ist alsbaldiges Handeln gefragt, sonst entsteht der Eindruck, dass das MAIS seine KdU-Abzocke vorsätzlich zum Nachteil einer Vielzahl von Leistungsberechtigten fortsetzt.
4. Druck zur Änderung der Wohnraumförderungsbestimungen in NRW
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Aus gut informierten Kreisen sickert durch, das die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW an das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW herangetreten ist und dringend darum bittet, die Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) an die Wohnflächen der ehemaligen, und für die Berechnung der angemessenen UK-Kosten einst maßgeblichen, VV-WoBindG anzupassen. Damit wären wir dann wieder bei 45 qm für Einzelpersonen. Es wird auf die beinahe unabsehbaren Folgen für die kommunalen Haushalte hingewiesen.
Hier sind jetzt Landespolitik und der Minister gefragt, sich deutlich zu den Kürzungsvorschlägen zu positionieren.
5. Arbeitslosenprojekte Förderung in NRW
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In meinem letzten Newsletter habe ich schon mal drauf hingewiesen, möchte es nun noch mal deutlicher sagen. Es steht jetzt die Förderung von Arbeitslosenprojekten für die Jahre 2013/14 in NRW auf der Tagesordnung. Bis September ist Angabefrist der regulären Anträge. Von Tacheles wurde gefordert, dass in der neuen Phase auch Projekte gefördert werden die jung, innovativ und parteilich sind und nicht den bisherigen Kriterien der Förderung erfüllen. (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2011/ALO_Foerderungen_Forderungen.aspx ). .
Von der Landespolitik wurde uns gegenüber gewisser Spielraum zugesichert für eine solche Förderung. Um eine solche Förderung zu erhalten, müssen allerdings die interessierten Organisationen j e t z t Anträge stellen. Ziel dieser Anträge soll es sein den Beteiligten einen dahin gehenden Bedarf aufzuzeigen. Wird dieser massenhaft angezeigt, könnte da ggf. eine Förderung möglich sein.
Das bedeutet, es sollten jetzt Anträge formulieren, diese an das MAIS, die Arbeitsmarktvertreter der Landtagsfraktionen schicken und bitte auch Tacheles zur Kenntnis geben. Dabei könnte in einem gewissen Rahmen Tacheles supporten, ggf. noch andere supportende Stellen gefunden werden. Diejenigen die weiter gefördert werden wollen, müssen ihre Anträge bis zum 31.Okt. stellen. Das MAIS Papier zur Fortsetzung der Förderung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/120720_MAIS_Arbeitslosenzentren_Erwerbslosenberatungsstellen.pdf
6. Liste der Ländererlasse zu den neuen Asylregelleistungen
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Hier nun ein Link zur aktuellen Liste der Ländererlasse zu den Asylregelleistungen und dem gewollten Umgang mit dem BVerfG-AsylbLG-Urteil. Hier geht’s nun zu den Länderlassen: www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/BVerfG-AsylbLG-Urteil.html
7. Drei Tages SGB II-Grundlagen Seminare am 22./23./24. Aug. in Hamburg
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Dann möchte ich auf meine nächsten dreitägigen SGB II–Grundlagenseminare am 22./23./24. Aug. in Hamburg hinweisen. Auf der Fortbildung in HH sind noch einige Plätze frei. In dieser Fortbildung wird das SGB II–Leistungsrecht umfassend dargestellt und es ist ein idealer Einsteiger für Leute, die einen Überblick oder eine umfassende Auffrischung suchen. Nähers dazu gibt es hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
8. Fortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 27./28. Sep. in Leipzig und am 01./02. Okt. in Berlin
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In dieser Fortbildung am 27./28. Sep. in Leipzig und am 01./02. Okt. in Berlin werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen bearbeitet. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
9. Fortbildung: ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. Sept. in Dresden und am 24./25. Okt. in Hamburg
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Auch diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an. Die nächste FoBi’s findet am 24./25. Sept. in Dresden und am 24./25. Okt. in Hamburg statt. In dieser zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
10. Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 26. Sep. in Dresden und 31. Okt. in Ffm
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 26. Sep. in Dresden und 31. Okt. in Frankfurt. In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. Zweitätige Grundlagenseminare in Wuppertal, Frankfurt, Erfurt und Hamburg
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Dann möchte ich noch auf meine nächsten zweitätigen Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt am 03./04. Sept. in Wuppertal, am 29./30. Okt. in Frankfurt, am 12./13. Nov. in Wuppertal, am 22./23. Nov. in Erfurt und am 28./29. Nov. in Hamburg statt. Dort sind jeweils noch Plätze frei. Die Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
12. Fachseminar: Unterkunftskosten und Heizung, Wohnraumsicherung nach SGB II / SGB XII – NEUE Termine Oktober/November in Stuttgart, HH-Harburg, Wuppertal und Dresden
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Im Rahmen des Tageseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Infos und die Anmeldung unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
13. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete - NEUE Termine in Wuppertal und Dresden
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Mein Kollege bietet diese Fortbildungen im September in Hamburg-Harburg, im Oktober in Wuppertal und im November in Dresden an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/sgb-xii-grundlagenseminar-termine-im-2.-halbjahr
So, das war es mal wieder für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
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