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Martin Haas
MJH Rechtsanwälte
Werner-Haas-Str. 8
86153 Augsburg


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Namensgleiche Firma kann für fehlerhafte Anlageberatung unter Rechtscheingesichtspunkten haftbar gemacht werden.

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 5.07.12 (A.z.: III ZR 116/11) die Weichen für eine Haftung aus Rechtscheingesichtspunkten gesetzt:

Der Tenor der Entscheidung des BGH lautet:

Zur Haftung einer GmbH für die fehlerhafte Anlageberatung durch eine namensgleiche Einzelfirma unter den Gesichtspunkten der Firmenfortführung und der Rechtsscheinhaftung.

Birgt die Chancen zu Gunsten geschädigter Anleger von weiteren Anspruchsgegnern Schadensersatz einfordern zu können und damit wirtschaftlich erlittene Schäden erstattet zu bekommen.

MJH Rechtanwälte Martin J. Haas Rechtsanwalt meint: Es gilt in den Fällen unseriös vermittelter Beteiligungen an Kommanditgesellschaften häufig darum möglichst liquide Anspruchsgegner auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Der jetzt aufgezeigte Weg führt in die richtige Richtung.
 
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