KdU Angemessenheitsregelungen verfassungswidrig?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute gibt es schon wieder einen Newsletter, diesmal zu folgenden Themen:
1. KdU Angemessenheitsregelungen verfassungswidrig?
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Das SG Mainz (v. 08.06.2012 - S 17 AS 1452/09) vertritt die Auffassung, dass der Angemessenheitsbegriff zu den KdU nach § 22 Abs 1 S 1 SGB II und die Rechtsprechung des BSG zum "schlüssigen Konzept" nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art 1 Abs 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art 20 Abs 1 GG vereinbar ist und kommt zu dem Ergebnis, dass Kosten der Unterkunft, die nicht evident unangemessen hoch sind, stets als angemessen anzusehen sind. Damit macht das SG Mainz ein spannendes Fass auf. Die Entscheidung auf der Seite Sozialrecht in Freiburg: http://srif.de/files/1343035396_E120264.pdf
2. Hartz IV und Selbstständige - Kampagne gegen selbstständige ALG-II-Aufstocker
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Die BA und von der Leyen planen offenbar, rund 125.000 betroffenen Existenzgründern und Selbstständigen das ergänzende ALG II dauerhaft zu streichen. Ende Mai 2012 erklärte Frau von der Leyen: "Selbstständigkeit und der Rest ist Hartz IV - das wird auf Dauer nicht gehen".
In einem ersten Schritt wirf diffamiert, dann gibt die Bundesregierung eine Studie beim Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM)in Auftrag, welches selbstverständlich zu dem Ergebnis kommt: „Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die Gewährung der Grundsicherung für Selbstständige kritisch“. Mal schauen wann und welche Gesetzesänderungen kommen. Aber auch spannend wird, ob diese verfassungskonform sind.
Hier ein zusammenfassender Artikel dazu: http://www.akademie.de/wissen/aufstocker-hartz-iv-entzug-streichung, ein aktueller Artikel in n-tv: http://www.n-tv.de/politik/BA-besorgt-ueber-steigende-Zahl-article3567096.html und hier geht es zur Auftragsstudie vom IFM: http://www.ifm-bonn.org/assets/documents/Working-Paper-02-11.pdf
Hier ist öffentlicher Druck gefragt!
3. BVerfG-AsylbLG-Urteil: dringend Widerspruch einlegen / Aktualisierte Sammlung Ländererlasse
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Die Länder Brandenburg, Bayern, Ba-Wü, Rheinland Pfalz, Thüringen und Berlin haben mittlerweile Erlasse zur Umsetzung des BVerfG-AsylbLG-Urteils rausgegeben.
++ Der Bayerische Erlass fordert explizit dazu auf, das BVerfG-Urteil teilweise nicht zu beachten, indem er die Regelsätze zusätzlich um die Position Gesundheitsvorsorge kürzt.
++ Bayern, Ba-Wü und Berlin wollen die höheren Leistungen erst für Zeiträume ab 1.8.2012 gewähren.
++ Hamburg will erst zum 1.9. mit der Auszahlung beginnen.
Die Flüchtlingsberatungsstellen raten nicht nur deshalb dringend dazu, in jedem Fall Widerspruch einzulegen! Wer keinen Widerspruch einlegt, verliert ggf. mindestens den Anspruch auf Nachzahlung der Differenzbeträge von ca 100 €/Person/Monat für den Monat Juli.
Aus den o.g. Gründen und bei Ablehnung des Widerspruchs sind Klagen und evtl. Eilantrag beim Sozialgericht zu prüfen.
Musterwiderspruch, Urteil, Ländererlasse, Kommentare usw:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/BVerfG-AsylbLG-Urteil.html
4. Arbeitslosenberatungsförderung in NRW
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Das MAIS NRW hat nun Maßgaben veröffentlicht aus denen ersichtlich ist wie und unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitslosenförderung im Jahr 2013/14 in NRW stattfinden soll. Im Prinzip: alle die bisher gekriegt haben, sollen weiter bekommen. Neue Förderkonzepte sind nicht gewünscht. Weiterhin soll der „regionale Konsens“ darüber entscheiden wer gefördert wird, dieser „regionale Konsens“ ist ein selbst ernanntes Konglomerat aus JC/BA, Wirtschafsförderung und Beschäftigungsträgern. Dieses Konglomerat bestimmt dann, wer sich vor Ort mit der Arbeitslosenförderung selbst bedienen kann. Hier ist der Landesregierung/dem MAIS wieder besseren Wissen völliges Versagen vorzuwerfen.
Ich möchte daher auf ein im April 2011 von Tacheles vorgestellte Konzept verweisen und die Beteiligten auffordern dafür Sorge zu tragen, dass dieses wenigstens ansatzweise umgesetzt wird, das Konzept ist hier zu finden: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2011/ALO_Foerderungen_Forderungen.aspx , die dortigen Vorschläge sind weiterhin aktuell.
Allerdings müssen für die neue Förderphase die Gruppen und Organisationen die „unabhängige Erwerbslosenarbeit” ohne Eigenanteil möchten j e t z t a k t i v werden. Das bedeutet, sie sollten jetzt Anträge formulieren, diese an das MAIS, die Arbeitsmarktvertreter der Landtagsfraktionen schicken und bitte auch Tacheles zur Kenntnis geben. Dabei könnte in einem gewissen Rahmen Tacheles supporten, ggf. noch andere supportende Stellen gefunden werden. Diejenigen die weiter gefördert werden wollen, müssen ihre Anträge bis zum 31.Okt. stellen. Das MAIS Papier zur Fortsetzung der Förderung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/120720_MAIS_Arbeitslosenzentren_Erwerbslosenberatungsstellen.pdf
5. KdU in NRW / Keine Position des MAIS in Sicht
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Das MAIS hatte immer gesagt, wir warten auf den Volltext der BSG-Entscheidung vom 16. Mai 2012 und dann positionieren wir uns öffentlich, ob und wie rückwirkend Gelder zu zahlen sind und wie empfohlen wird, die KdU für die Zukunft festzusetzen. Die Volltextentscheidung des BSG liegt nunmehr seit über zwei Wochen vor, das MAIS schweigt. Das MAIS reagiert auch nicht auf Anfragen zum Thema (letzte Woche vom Verein Tacheles). Letzteres ist unhöflich, ersteres fatal. Es entsteht der Eindruck, dass das MAIS das aussitzen will. Der Verein Tacheles hat dem MAIS jetzt mehrere Monate Zeit gegeben um sich zur KdU Abzocke und zur Rückabwicklung zu positionieren. Ziel ist es weiterhin, die Verwaltungen nicht mit Zehntausenden Überprüfungsanträgen zu blockieren. Sondern dem MAIS die Möglichkeit zu geben durch Handlungsempfehlung die rückwirkende Leistungsgewährung zu administrierten. Es wird jetzt allerdings erwartet, dass eine solche alsbaldig rauskommt, ansonsten muss aus Sicht der Sozialberatungsstellen die Kampagne „Überprüfungsanträge gegen die KdU –Abzocke des MAIS NRW“ mit viel Öffentlichkeitsarbeit gestartet werden.
6. Örtliche Richtlinien bitte überprüfen !!!
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Die Datenbank mit den örtlichen Richtlinien lebt von eurer Mitarbeit, ich möchte daher alle Newsletteradressaten bitte, über die Liste mit den örtlichen Richtlinien zu den Unterkunftskosten, Erstausstattung und Bildung- u. Teilhabe drüberzuschauen und auf Aktualität zu überprüfen. Grade im KdU Bereich gehe ich davon aus, dass sich das ein oder andere geändert hat. An der Stelle möchte ich auch mal bei dem ein oder anderen JC oder JC–Mitarbeiter bedanken und das als lobenswert herausstechen lassen, das mir von diesen dienstlich oder privat die aktuellen RiLi’s übersendt werden oder auch Hinweise dazu abgeben (im Gegensatz zum JC Wuppertal, was erst nach Einreichung einer Klage, Fachaufsichtsbeschwerde und Einschaltung des Datenschutzbeauftragten sich geruht Richtlinien, wenn auch immer noch unvollständig auszuspucken). Also Leute, prüft nach, ob nach alles aktuelles ist und übersendet die aktuellen Unterlagen!
7. Drei Tages SGB II-Grundlagen Seminare am 22./23./24. Aug. in Hamburg und am 27./28./29. Aug. in Berlin
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Dann möchte ich auf meine nächsten dreitägigen SGB II – Grundlagenseminare am 22./23./24. Aug. in Hamburg und am 27./28./29. Aug. in Berlin hinweisen. Auf beiden Fortbildungen sind noch Plätze frei. In dieser Fortbildung wird das SGB II – Leistungsrecht umfassend dargestellt und es ist ein idealer Einsteiger für Leute, die einen Überblick oder eine umfassende Auffrischung suchen. Nähers dazu gibt es hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
8. Fortbildung: Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung am 13./14. Aug. in Frankfurt und am 26./27. Nov. in Berlin
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr zweitägig an. In der Fortbildung werden zunächst die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts dargestellt und Stück für aufgezeigt wo die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten in der Sozialberatung sind. Diese werden dann verknüpft mit informellen Rechtsbehelfen und dabei wird aufgezeigt, wie in der Kombination beider Methoden Recht durchgesetzt werden kann. Nachfolgend wird das Erarbeitete vertieft und in Kleingruppenarbeit an konkreten Fällen umgesetzt. Die Fortbildung biete ich am am 13./14. Aug. in Frankfurt und am 26./27. Nov. in Berlin an. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
9. Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 7. Aug. in Berlin, am 26. Sept. in Dresden und am 31. Okt. in Frankfurt. In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
10. Fortbildung: ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. Sept. in Dresden und am
24./25. Okt. in Hamburg
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Auch diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an. Die nächste FoBi’s findet am 24./25. Sept. in Dresden und am 24./25. Okt. in Hamburg statt. In dieser zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. Zweitätige Grundlagenseminare in Wuppertal, Frankfurt und Erfurt
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Dann möchte ich noch auf meine nächsten zweitätigen Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt am 03./04. Sept. in Wuppertal, am 29./30. Okt. in Frankfurt, am 12./13. Nov. in Wuppertal und am 22./23. Nov. in Erfurt. Dort sind jeweils noch Plätze frei. Die Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
12. Fachseminar: Unterkunftskosten und Heizung, Wohnraumsicherung nach SGB II / SGB XII – NEUE Termine Oktober/November in Stuttgart, HH-Harburg, Wuppertal und Dresden
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Im Rahmen des Tageseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Infos und die Anmeldung unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
13. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete - NEUE Termine in Wuppertal und Dresden
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Mein Kollege bietet diese Fortbildungen im September in Hamburg-Harburg, im Oktober in Wuppertal und im November in Dresden an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/sgb-xii-grundlagenseminar-termine-im-2.-halbjahr
So, das war es mal wieder für heute. Schöne Grüße an die Daheimgebliebenen oder schon wieder Daseienenden oder die, die meinen Newsletter am Strand lesen.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
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