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BVerfG-Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. BVerfG-Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz
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Das BVerfG hat mit Datum vom 18. Juli 2012 die AsylbLG – Grundleistungen als evident unzureichend und damit für verfassungswidrig erklärt. Das BVerfG führt dazu aus, dass die Grundleistungen mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar seien. Zudem seien diese seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland nicht verändert, noch in der Höhe der Geldleistungen nachvollziehbar berechnet worden, auch sei keine realitätsgerechte, am Bedarf orientierte und insofern aktuell existenzsichernde Berechnung ersichtlich.

Das BVerfG hat dem Gesetzgeber nicht nur „Hausaufgaben“ gegeben, sondern es hat angeordnet, dass ab sofort höhere Leistungen zu gewähren seien. Es seien Regelbedarfe in Höhe der SGB II/SGB XII –Regelbedarfe unter Abzug der in §§ 5 und 6 RBEG genannten Beträge für Hausrat (Abteilung 5 EVS "Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände") zu gewähren.
Wie diese Asyl-RB’s genau zu berechnen sind ist derzeit strittig. Aus gut informierten Kreisen heißt es, dass es mittlerweile vier Berechnungsmodelle gäbe, das zuständige Bundesministerium schweigt, in der Folge wurschteln die Länder vor sich hin. Ende dieser Woche soll es eine Ländersondersitzung geben, in der versucht wird, eine gemeinsame Auszahlungshöhe der Asyl-RB’s zu bestimmen, ist dies nicht möglich, könnte es sein, dass es länderspezifisch unterschiedliche Leistungen für Flüchtlinge gibt.

Ein Überblick, in welcher Höhe nun Leistungen zu zahlen sind, ergibt sich aus der Zusammenstellung von Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin auf folgender Seite: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/BVerfG-AsylbLG-Urteil.html

Ein paar Anmerkungen zum Verfahren:

+++ das BVerfG verfügt, höhere Leistungen ab sofort und für die Vergangenheit rückwirkend, solange die Bescheide nicht bestandskräftig sind. Nicht bestandskräftig ist ein Bescheid dann, wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen oder für den betreffenden Zeitraum noch ein Widerspruchs- oder Klageverfahren offen ist. Nachträgliche Widersprüche gegen Bescheide seit dem 1. Januar 2011 bleiben erfolglos, soweit diese Bescheide bestandskräftig sind, da das BVerfG eine rückwirkende Überprüfung für Zeiten vor der BVerfG-Entscheidung ausgeschlossen hat.

+++ Für Zeiten nach der BVerfG-Entscheidung ist eine Änderung zu Gunsten eingetreten (§ 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB X) die die Leistungsträger jeweils von Amtswegen durchzuführen haben.

+++ Leistungen nach dem AsylbLG werden immer wieder ohne Bescheide gewährt, in diesem Fall liegt eine Bestandskraft wegen dem Fehlen einer schriftlichen Rechtsfolgenbelehrung nach einem Jahr vor (§ 66 Abs. 2 SGG).

+++ Im Verwaltungsrecht gilt der Grundsatz, die Behörde muss den Zugang eines Bescheides beweisen, kann sie es nicht, gilt das vom Betroffenen Gesagte (§ 37 Abs. 2 SGB X). In der Praxis bedeutet dies: Kann die Behörde den Zugang eines Bescheides beim Betroffenen nicht beweisen, gilt er im Zweifelsfall als nicht zugegangen, somit liegt eine Bestandskraft der Zahlung erst nach einem Jahr vor. Dann muss die Behörde auf jeden Fall rückwirkend die höheren Leistungen gewähren.

+++ Dabei ist es sehr wichtig, jetzt SOFORT - WIDERSPRUCH einzulegen, um z.B. Bescheide aus Ende Juni bzw. Anfang Juli anzugreifen und die Nachzahlung der erhöhten Beträge auch für Juni und Juli noch rechtlich zu sichern!!!

+++ Weitere Verfahrensanmerkungen bis hin zu Musterwidersprüchen unter: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Zum_AsylbLG_Urteil_des_BVerfG.pdf

Beratungsstellen sollten jetzt den jeweiligen Bescheidverfahrensstand bei Flüchtlingen prüfen und dann entsprechend der Leitlinien, die Georg Classen aufgestellt hat, handeln. Zu höheren Zahlungen wird es gewiss nicht vor Aug. / Sept. 2012 kommen, notwendig sind jetzt aber die Schritte der rückwirkenden Sicherung der Ansprüche. Grundlegende Infos: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/BVerfG-AsylbLG-Urteil.html und Runderlass aus Brandenburgs vom 23.07.2012 zum BVerfG-Urteil: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/MASFF_BB_AsylbLG_BVerfG_RS06-2012.pdf

2. Tagung am 29. Aug. in Dortmund: Bürgerarbeit - Teil der großen Umverteilung?
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Die Forschungsgruppe „Der Workfare state – Hausarbeit im öffentlichen Raum?" laden zur Tagung Bürgerarbeit - Teil der großen Umverteilung? am 29. Aug. in Dortmund ein. Mit dieser Veranstaltung werden die Bürgerarbeitsmodelle, im vorliegenden Fall in Dortmund, kritisch untersucht.
Näheres unter: http://www.harald-thome.de/media/files/B-rgerarbeit-Aufruf---Programm.pdf

3. JC Leipzig: Gerichtsvollzieher pfändet zahlungsunwilliges Jobcenter
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In Leipzig war das Jobcenter gerichtlich verurteilt worden, einem ALG II-Empfänger eine einbehaltene Sanktion auszuzahlen. Das JC ignorierte das Gesetz und verweigerte dem ALG II-Empfänger sein Geld.
Der beauftragte daraufhin einen Gerichtsvollzieher … mehr dazu unter: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1811013
Urteil zum Thema: http://www.a4xpappa.de/Lebenslauf.pdf
Zwangsvollstreckung Text: http://www.a4xpappa.de/Zwangsvollstreckung.pdf
Zahlung: http://www.a4xpappa.de/Kontoauszug.pdf

Kommentar: Herzlichen Glückwunsch an den Kollegen und das sollte Nachahmer finden, denn viele JC zeigen sich trotz gegenteiliger Gerichtsentscheidungen (oder BVerfG-Entscheidungen) gerne mal außerordentlich zahlungsunwillig.

4. SG Freiburg: auch im EA Verfahren ist immer von einer Mittelgebühr auszugehen
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Das SG Freiburg hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass bei den RA-Kosten immer von einer Mittelgebühr auszugehen ist, wenn der Schuldner von der Gebühr nach unten abweichen will muss er dies darlegen.
SG Beschluss vom 13.06.2012 – Aktz: S 12 SF 1318/10 E, den Beschluss gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Freiburg-S-12-SF-1318-10-E-zu-Geb-hren.pdf

5. Massenproteste in Spanien
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In ganz Spanien weiten sich die Sozialproteste immer weiter aus, vorletztes Wochenende sind in mehr als 80 spanischen Städten und in Madrid fast eine halbe Millionen Menschen auf die Straße gegangen um gegen die jüngsten Sparmaßnahmen der Regierung zu protestieren. Die Feuerwehr, sowie Teile der Polizei haben sich auf Seite der Demonstranten gestellt. Gleichzeitig wird die Repression gegen die Sozialproteste, allen voran gegen die Studenten und Minenarbeiter, mit dem Einsatz von Paramilitärs immer weiter verschärft. Dazu mal ein paar Links hier:
+++ http://www.spiegel.de/video/proteste-in-spanien-brutaler-polizeieinsatz-gegen-studenten-video-1179802.html
+++ http://www.nzz.ch/aktuell/international/arbeitslose-aus-ganz-spanien-protestieren-gegen-kuerzungen-1.17387645
+++ http://www.sueddeutsche.de/politik/massenproteste-in-spanien-polizei-setzt-gummigeschosse-und-schlagstoecke-ein-1.1417441

+++ http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/proteste-in-spanien-sie-pinkeln-auf-uns-und-sagen-es-regnet-1.1418918)

Zusammengefasst, was Sozialproteste betrifft: Spanien brennt und Deutschland pennt!

Es wird Zeit, dass sich auch hier eine Bewegung regt.

6. Bundesweite Sozialproteste am 29. September 2012 / Umfairteilen
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Für den 29. Sep. ist ein bundesweiter Aktionstag mit vier großen Demos in Berlin, Köln, Frankfurt, Hamburg und diversen Aktionen in anderen Städten geplant. Dazu ruft ein breites Bündnis von Attac, über die Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften und diversen großen und kleinen Gruppen (unter anderem auch Tacheles e.V.) aus allen möglichen Spektren auf. Zur Teilnahme möchte ich aufrufen, mehr dazu hier: http://umfairteilen.de/

7. Neue Arbeitslosenzeitung Quer ist herausgekommen
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Die Arbeitslosenzeitung Quer mit ihrer Ausgabe 2/2012 ist neu herausgekommen, ich möchte daher explizit darauf verweisen, diese ist seit 2012 nur noch als kostenlose Onlineversion zum Download erhältlich, hier geht’s zum Download: http://www.also-zentrum.de/seiten/zeitung-quer/downloadbereich.php

8. Drei Tages SGB II-Grundlagen Seminare am 22./23./24. Aug. in Hamburg und am 27./28./29. Aug. in Berlin
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Dann möchte ich auf meine nächsten dreitägigen SGB II – Grundlagenseminare am 22./23./24. Aug. in Hamburg und am 27./28./29. Aug. in Berlin hinweisen. Auf beiden Fortbildungen sind noch Plätze frei. In dieser Fortbildung wird das SGB II – Leistungsrecht umfassend dargestellt und es ist ein idealer Einsteiger für Leute, die einen Überblick oder eine umfassende Auffrischung suchen. Nähers dazu gibt es hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. Fortbildung: Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung am 13./14. Aug. in Frankfurt und am 26./27. Nov. in Berlin
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr zweitägig an. In der Fortbildung werden zunächst die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts dargestellt und Stück für aufgezeigt wo die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten in der Sozialberatung sind. Diese werden dann verknüpft mit informellen Rechtsbehelfen und dabei wird aufgezeigt, wie in der Kombination beider Methoden Recht durchgesetzt werden kann. Nachfolgend wird das Erarbeitete vertieft und in Kleingruppenarbeit an konkreten Fällen umgesetzt. Die Fortbildung biete ich am am 13./14. Aug. in Frankfurt und am 26./27. Nov. in Berlin an. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

10. Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 7. Aug. in Berlin, am 26. Sept. in Dresden und am 31. Okt. in Frankfurt. In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. Fortbildung: ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. Sept. in Dresden und am
24./25. Okt. in Hamburg
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Auch diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an. Die nächste FoBi’s findet am 24./25. Sept. in Dresden und am 24./25. Okt. in Hamburg statt. In dieser zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. Zweitätige Grundlagenseminare in Wuppertal, Frankfurt und Erfurt
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Dann möchte ich noch auf meine nächsten zweitätigen Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt am 03./04. Sept. in Wuppertal, am 29./30. Okt. in Frankfurt, am 12./13. Nov. in Wuppertal und am 22./23. Nov. in Erfurt. Dort sind jeweils noch Plätze frei. Die Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

13. Fachseminar: Unterkunftskosten und Heizung, Wohnraumsicherung nach SGB II / SGB XII – NEUE Termine Oktober/November in Stuttgart, HH-Harburg, Wuppertal und Dresden
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Im Rahmen des Tageseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Infos und die Anmeldung unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete - NEUE Termine in Wuppertal und Dresden
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Mein Kollege bietet diese Fortbildungen im September in Hamburg-Harburg, im Oktober in Wuppertal und im November in Dresden an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/sgb-xii-grundlagenseminar-termine-im-2.-halbjahr

So, das war es mal wieder für heute. Schöne Grüße an die Daheimgebliebenen oder schon wieder Daseienenden oder die, die meinen Newsletter am Strand lesen.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
 
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