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Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im Babenhausener Doppelmordprozess

(Worms) Der Bundesgerichtshof hat soeben die Verurteilung des Angeklagten durch das Landgericht Darmstadt wegen Mordes in zwei Fällen sowie versuchten Mordes zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe bestätigt, bei das Landgericht auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt hatte.

Darauf verweist der Moerser Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht Bertil Jakobson, Vizepräsident des VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19.07.2012 zu seinem Beschluss vom 10. Juli 2012 – 2 StR 26/12.
Nach den Feststellungen des Landgerichts waren die Familien des Angeklagten und das getötete Ehepaar Petra und Klaus T. sowie deren Tochter Astrid T. seit 2001 unmittelbare Nachbarn in einer Reihenhaussiedlung in Babenhausen. Die Familie des Angeklagten war seit diesem Zeitpunkt einer andauernden erheblichen Geräuschbelästigung ausgesetzt, die insbesondere durch die schwere geistige Behinderung von Astrid T. und die psychische Erkrankung von Petra T. bedingt war. Als alle anderen Versuche zur Lösung des Problems aus seiner Sicht gescheitert waren, entschloss sich der Angeklagte, die Bewohner des Nachbarhauses zu töten. Am frühen Morgen des 17. April 2009 erschoss er Klaus T. mit sechs Schüssen, als dieser wie üblich zum Joggen das Haus verließ. Anschließend begab er sich in den ersten Stock des Wohnhauses der Familie T. und tötete die schlafende Petra T. mit zwei Schüssen. Schließlich ging er in den zweiten Stock und gab zwei Schüsse auf die ebenfalls schlafende Astrid T. ab. In der Annahme, auch Astrid T. getötet zu haben, verließ er sodann das Haus. Astrid T. wurde durch die Schüsse zwar schwer verletzt, überlebte jedoch.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 10. Juli 2012 die Revision des Angeklagten verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinen Lasten ergeben hat. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.

Jakobson riet grundsätzlich – unabhängig von diesem Fall – in allen strafrechtlich relevanten Fällen sowie als Opfer von Gewalttaten so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. – www.strafrechtsverband.de - verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Bertil Jakobson
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vizepräsident des VdSRV Verband deutscher StrafrechtsAnwälte
und Strafverteidiger e. V.
Kastell 1
47441 Moers
Tel.: 02841/9980188
Fax: 02841/9980189
Mail: info@kanzlei-jakobson.de
www.kanzlei-jakobson.de

 
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