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Infos zum Neuen Wohngeldrecht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
Zunächst möchte ich Sie/Euch mit einigen neuen Infos bombardieren.




1. Infos zum Neuen Wohngeldrecht
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Ich habe eine Reihe von Infos zum neuen Wohngeldrecht auf meiner Seite veröffentlicht.
Ein „Arbeitskreis Mitarbeiter Wohngeld vom Ministerium für Bauen und Verkehr NRW und den Wohngeldstellen der Kommunen NRW“ hat zunächst 91 Seiten Bearbeitungshinweise zum Wohngeld erstellt. Diese findet ihr hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmaterialien/Bearbeitungshinweise.pdf . Die AK hat ferner einen „Einkommenskatalog Wohngeld“ erstellt, in dem genau dargestellt ist welche Einnahmen im WG und welche nicht anzurechnen sind. Dieser ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmaterialien/Einkommenskatalog.pdf
Das Land NRW hat einen Wohngeldrechner zur Verfügung gestellt, den findet ihr hier: http://www.wohngeldrechner.nrw.de/ . Als letztes zum Wohngeld findet ihr die Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 - WoGVwV unter folgender URL: http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2008/0968_2D08.pdf

2. Weisungen zum § 24a SGB II / Schulmaterialien
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Die BA hat nun ihre Verwaltungsanweisungen zu den 100 EUR Schulmaterialen die am 1. Aug. gezahlt werden herausgegeben. Diese Regelung ist ein Skandal und Frechheit da sie nur Schulbesuche bis zur 10 Klasse fördert. Klarer kann man kaum zum Ausdruck bringen, dass die Regierung „Unterschichtskinder“ im Niedriglohn beschäftigt haben will und diesen einen höheren Schulabschluss nicht zubilligt. Wiederum interessant wird, was sich die Regierung ausdenkt zu der Problematik das durch den Kinderzuschlag (KiZ) reihenweise Familien aus dem SGB II – Leistungsbezug rauskommen, sie aber durch den Nicht Leistungsbezug auch keinen Anspruch auf Schulmaterialen nach § 24a SGB II haben. Hier besteht meiner Ansicht nach ein „höherer Anspruch“ im Sinne von § 6a Abs. 5 S. 1 BKGG. An dieser Stelle wäre allen KiZ – Beziehern die potentiell Anspruch auf § 24a SGB II – Leistungen haben zu empfehlen diese zu ihren Gunsten geltend zu machen. So dass die ARGEn im Juli mit zehntausenden von Hartz IV-Anträgen überschwemmt werden …. . Die Weisung ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/DA_24a_-_01_01_2009.pdf

3. Innenbericht aus den ARGEn
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Das Netzwerk Niedersächsischer ARGEn hat einen eindrucksvollen Bericht aus dem Inneren des Mollochs abgegeben. Die BA will einen zentralen bundesweit Betreuungsschüssel, der sodann zu einer rechnerisch schlechteren Personalausstattung in den ARGEn führt, der im Ergebnis zu einer weiteren Verschlechterung der Situation der ARGE-Mitarbeiter und somit Leistungsgewährung führt. Darin aufgelistet sind dezidiert die Arbeitsabläufe der ARGE Mitarbeiter aufgelistet. Ein lesenswerter Bericht. Er ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmaterialien/Kompendium_Betreuungsschluessel_contra_Arbeitsbelastung_im_LB_Feb.pdf

4. Anne Arms sucht Sanktionierte ALG II-Betroffene aus Ba-Wü
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Die Kollegin Anne Arms sucht für ein Forschungsprojekt Sanktionierte ALG II-Betroffene in Baden-Württemberg, Mehr zum Projekt findet ihr hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1791

5. Kinder sollen auch bei Beitragsrückständen der Eltern krankenversichert sein
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Beitragsrückstände der Eltern führen regelmäßig dazu dass die Leistungen der Krankenversicherung für Kinder nach § 16 SGB V ruhen und diesen nur noch eine Grundversorgung gewährt wird. In einem Schreiben an die Bundestagsfraktionen stellt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt klar, dass nach ihrer Auffassung und nach der des BMJ die familienversicherten Kinder von der Ruhenswirkung nach geltendem Recht nicht erfasst sind. Das Ministerium hat den Spitzenverband der Krankenkassen entsprechend informiert. Mit dieser Positionierung kann man nun arbeiten, hier das Schreiben: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmaterialien/S_Schmidt_VersorgungKinderbeiBeitragsrueckstaenden020209.pdf

6. Gesetzestext: Konjunkturpaket II
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Dieses ist im sozialrechtlichen Bereich an drei Stellen relevant: Artikel 8 und 15, Erhöhung der Kinderregelleistung der 7 – 14 Jährigen auf 70 % des Eckregelsatz, Artikel 9, diverse Regelungen im SGB III insbesondere im Bereich Kurzarbeitergeld und ganz erstaunlich für unsere Bundesregierung der Kinderbonus in Höhe von 100 EUR soll definitiv in allen Sozialleistungsbereichen nicht angerechnet werden (Artikel 5). (Allerdings in Wahljahren nicht verwunderlich, denn damit werden ja nach prominenter Meinung Alkohol- und Zigarettenindustrie unterstützt. Der Gesetzestext ist zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmaterialien/FrakEntwurfBT16_11740.pdf

7. Gesetz zur gemeinsamen Trägerschaft im SGB II
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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007, mit dem das Trägermodell ARGE für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Neuordnung bis Ende 2010 aufgegeben wurde, beginnt die Diskussion um die Trägerschaft im SGB II neu. Es sollten zukünftig sogenannte "Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG)" zuständig sein sollen. Mit dem Gesetzesentwurf ist die Bundesregierung allerdings vorerst gescheitert. , wer in trotzdem lesen will, findet ihn hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmaterialien/FrakEntwurfBT16_11740.pdf

8. Grundlagenseminar zum SGB II am 11./12. März in Ffm, 23./24. März in Berlin und am 25./26./27. März 2009 in Wuppertal
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Bei den genannten Seminaren sind noch Plätze frei, vielleicht gibt es da Interesse und Bedarf. Näheres ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. FoBi: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 19./20. März in Dresden, 02./03. April 2009 in Ffm und 22./23. April in Wuppertal
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Auch bei dieser Fortbildung sind noch Plätze frei. Sie betrifft wesentliche Teile der Existenzminimumsunterschreitung und es vielmals rechtswidrigen Handling im SGB II und müsste daher zentrale Fortbildung für alle SGB II – Sozialberater/Anwälte werden.
Ich möchte daher auf diese Fortbildung in diesem Rahmen nochmal hinweisen.
Die Teilnehmer erhalten eine RDG / FAO – fähige Teilnahmebestätigung. Es ist somit ideale Vorraussetzung für die Fachanwälte an Ihren Fortbildungsnachweis zu kommen.
Zu finden hier: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2009.html

10. Grundlagenseminar zur Sozialhilfe nach dem SGB XII am 27./28. April in Wuppertal ===
Mein Kollege Frank Jäger, Tachelesmitstreiter und Mitautor vom Leitfaden bietet nun ein Grundlagenseminar zum SGB XII an. In diesem wird ein und systematischer Überblick über das SGB XII gegeben. Einzelheiten entnehmt bitte der Ausschreibung. Die Seminare finden in Wuppertal statt, an beiden Terminen sind noch Plätze frei und ich kann die Fortbildung nur empfehlen. Mehr und Hintergrund hier: http://www.frank-jaeger.info/news/grundlagenseminar-sgb-xii-1

Ferner gibt der Kollege ein hervorragendes Energiekostenseminar. Dort gibt er einen Überblick, wie mit Energieversorgern umzugehen ist und unter welchen Vorraussetzungen Energierückstände und –schulden behördlicherseits zu übernehmen sind. Diese Fortbildung bietet er als Inhousefortbildung bundesweit an. Mehr ist hier zu finden: http://www.frank-jaeger.info/news/ubernahme-von-energieforderungen-und

So, das war es für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de

 
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