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Alles paletti im Jobcenter? Seit der Umstellung herrscht Chaos in der Sozialverwaltung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. KdU in NRW / Hinweis des MAIS
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Das Arbeits- und Sozialministerium NRW (MAIS) hat in einem aktuellen „Hinweis“ vom 25. Mai 2012 um „Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechungsentwicklung“ in Form der Anwendung der WNB–Richtlinien für NRW gebeten.
Das bedeutet, dass MAIS fordert alle SGB II–Leistungsträger auf, ab dem 16. Mai Unterkunftskosten ausgehend von 50 qm für eine und jede weitere Person 15 qm zu berücksichtigen.

Ausgehend vom Terminsbericht des BSG ist klar, dass es sich bei dem Urteil vom 16. Mai NICHT um eine neue Rechtsprechung handelt, sondern lediglich um eine Bestätigung der bestehenden Rechtsauffassung des höchsten Sozialgerichts. Mit dieser Aussage hat das BSG klargestellt, dass für die Zeit vor der BSG- Entscheidung Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X möglich sind.
Die vom MAIS geäußerte Zurückhaltung „warten wir erstmal die BSG-Entscheidung ab und dann sehen wir weiter“ ist aus deren Sicht verständlich, aber aus unserer nicht akzeptabel. Zu begrüßen ist aber die Position: höhere KdU ab sofort. Das BSG hat eine seit 2006 bestehende Rechtsprechung bestätigt. Damit sind alle KdU – Kürzungen seit 2010 wegen Unangemessenheit rechtswidrig. Wegen der Verkürzung der Rückwirkung eines Überprüfungsantrages von vier auf ein Jahr (§ 40 Abs. 1 S. 2 SGB II) haben hier die Betroffenen nun eh schon nur noch die Möglichkeit bis Jan. 2011 Korrekturansprüche geltend zu machen.

Daher sind vom MAIS folgende Punkte zu fordern:
1. Positionierung dazu, dass ein rückwirkender Anspruch besteht.

2. Klarzustellen, dass der Anspruch sich nicht nur auf laufende KdU, sondern auch ganz oder teilweise nicht übernommene Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung bezieht.

3. Klarzustellen, dass sämtliche Kostensenkungsaufforderung die seit 2010 wegen Unangemessenheit hinsichtlich KdU, Betriebskosten und Heizkosten ergangen sind unwirksam sind, insofern sie ausgehend von 45 qm ermittelt wurden, da hier das jeweilige JC von einem falschen Angemessenheitswert ausgegangen ist und in der Folge bei fortdauernder Unangemessenheit eine erneute Kostensenkungsaufforderung zu erlassen ist.

4. Klarzustellen, dass alle wegen Unangemessenheit nicht übernommenen Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung von den jeweiligen JC’s zu korrigieren sind.

5. Klarzustellen, dass die übrigen Bestimmungen des WNB (8.2) wie:
- jede Person hat Anspruch (also auch Neugeborene)
- geringfügige Überschreitungen der angemessenen Wohnungsgröße um bis zu 5 qm Wohnfläche sind zulässig
- zusätzliche 15 qm sind wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse zuzubilligen bei (zb. Wahrnehmung des Umgangsrechtes)
- Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern über 7 Jahren,
- bei in absehbarer Zeit zu erwartendem zusätzlichen Raumbedarf (Schwangerschaft, geplante Heirat, Zuzug von Partner, anstehende Haftentlassung …)

nun endlich auch von den NRW Kommunen zu berücksichtigen sind, hier die WNG Bestimmungen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=11877&menu=1&sg=1&keyword=wnb

6. Klarzustellen, dass nicht gezahlte Umzugskosten und Wohnungsbeschaffungskosten, insofern sie aufgrund einer rechtswidrigen Ablehnung durch das jeweilige Jobcenter, wenn sie von den Betroffenen rückwirkend noch glaubhaft gemacht werden können zu übernehmen sind.

7. Klarzustellen, dass vom MAIS die Position vertreten wird, dass nicht jeder einen Individual-Überprüfungsantrag stellen muss, sondern das die jeweiligen Jobcenter aufgefordert werden eine solche Überprüfung von Amtswegen durchzuführen. Zehntausende Leistungsberechtigte in NRW sind ion den letzten 2 1/2 Jahren bedingt durch die Weisung des MAIS um beträchtliche Beträge für KdU und Umzugskosten, Betriebns- und Heizkosten gebracht worden. Hier ist nunmehr unbürokratisches Handeln durch fachaufsichtsrechtliche Weisung gefordert um den Schaden, soweit er überhaupt noch korrigiert werden kann wenigstens ansatzweise zu korrigieren. Das MAIS soll anweisen, dass alle Jobcenter in NRW von Amtswegen zu prüfen haben, ob nicht rückwirkend Leistungen zu bewilligen sind, um so zehntausende Individualüberprüfungsanträge den Betroffenen und den Jobcentern zu ersparen.

So nun endlich zu dem Hinweis des MAIS: http://www.harald-thome.de/media/files/MAIS-NRW-25.05.2012-zu-KdU-in--NRW.pdf

2. Jobcenter + Sozialamt Wuppertal erklärt Anwendung von geänderter KdU-Werte
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Als Antwort auf die offenen Briefe von letzter Woche erklären gegenüber dem Verein Tacheles der Vorstandsvorsitzende des Wuppertaler Jobcenters und Sozialressortleiter, dass „selbstverständlich das Jobcenter Wuppertal bereits ab dem 16.5. die aktuelle Rechtsprechung (Neuanträge, Folgeanträge, Mietsenkungsaufforderungen, Widerspruchsverfahren etc.) berücksichtigen“ würde.

Nun ja, in der Beratungspraxis hat der Verein Tacheles was andres erlebt, aber wie dem auch sei, der höchstoffizielle Sinneswandel der JC/Sozi Chefs ist zu begrüßen und die "Selbstverständlichkeit" mit der sie sich die Anwendung von geltendem Recht auferlegen sollte bei den übrigen JC's und Sozialämtern in NRW durchaus Schule machen.

Die dazugehörigen Offenen Briefe an den Vorstandsvorsitzenden des Wuppertaler Jobcenters gibt’s hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Offener-Brief-KdU-Lenz-30.05.2012.pdf und den Sozialressortleiter hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Offener-Brief-KdU-Temme-30.05.2012.pdf
Die Tacheles PM dazu hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Tacheles-PM-KdU-30.05.2012..pdf

3. Tacheles PM: Alles paletti im Jobcenter? Seit der Umstellung herrscht Chaos in der Sozialverwaltung
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Nicht nur in der Sozialverwaltung Essen herrscht Chaos, sondern auch in Wuppertal, gegen die allgemeine Schönrederei http://www.wz-newsline.de/lokales/wuppertal/staedtisches-jobcenter-start-mit-hindernissen-1.1002170 hat der Verein Tacheles eine PM vom heutigen Tage herausgegeben, die zeigt sehr vorsichtig auf, dass nichts Paletti ist im Jobcenter Wuppertal. Die Umstellung zur optierenden Kommune hat nur noch viel größeres Chaos und Rechtlosstellung produziert. Die PM gibt es hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2084

Ergänzend dazu: Über die für Beschäftigte und Hartz IV-Abhängige unerträgliche Situation in den Jobcentern NRW (und überall) informiert auch folgende Stellungnahme der Geschäftsführungen der NRW-Jobcenter: „Die Arbeitssituation in den Leistungsbereichen der Jobcenter NRW“: http://www.harald-thome.de/media/files/Endfassung-Positionspapier-Leistung-2012.03.09.pdf
S. 15.: "Der Beitrag der Beschäftigten in der Leistungsgewährung zum Erhalt des sozialen Friedens ist damit gefährdet!"
S. 1: "Die Arbeitssituation in den Leistungsbereichen
- führt zu erheblichen finanziellen Schäden
- überfordert Mitarbeiter
- verärgert Kunden
- gefährdet die Zielerreichung" usw.

4. Appell an Rot-Grün NRW: Hände weg von der Wohnraumförderung!
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Dann möchte ich noch auf einen dringenden Appell von Mieter- und Sozialvereinen aufmerksam machen, der sich gegen die beabsichtige Kürzung der Wohnungs- und Städtebauförderung in NRW richtet. Um Wohnungsnot in den Wachstumsmetropolen des Landes zu verhindern ist Wohnraumförderung ist ein wichtiges Instrument, diese darf von Rot/Grün nicht zur Disposition gestellt werden. Mehr dazu hier: http://www.mvwit.de/de/top/nrw/index.php/art_00002360

5. Ein eigener Sache: Veranstaltungsorte gesucht
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Für Seminare von mir suche ich in folgenden Orten Veranstaltungsräume: Ulm, Freiburg, Leipzig und Koblenz. Diese sollen bezahlbar sein, halbwegs zentral gelegen, Platz für 20 Leute in U-Form haben und die Möglichkeit bestehen mit Kaffe und Tee und Wasser zu bezahlbaren Preisen versorgt zu werden oder selber versorgen zu können.
Hinweise bitte an mich direkt.

6. Einige Seminarplätze im Juni noch frei
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Für einige Seminare im Juni habe ich noch Plätze frei, darauf möchte ich gesondert aufmerksam machen:
++ Grundlagenseminar am 7./8. Juni in Dresden, hier ist auch kurzfristig noch eine Anmeldung möglich,
++ Grundlagenseminar am 11./12. Juni in Wuppertal in unserem neuen Seminarraum,
++ Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 20./21. Juni in Hamburg

Näheres dazu unter: http://www.harald-thome.de/index.html

7. Weitere SGB II–Grundlagenseminare in Hannover/Berlin/Wuppertal
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Meine nächsten weiteren SGB II – Grundlagenseminare finden am 11./12. Juni in Wuppertal, am 7./8. Juni in Dresden, am 25./26./27. Juni in Frankfurt, 2./3. Juli in Hannover, am 27./28./29. August in Berlin, sowie am 03./04. September in Wuppertal statt. Auf allen Seminaren sind noch Plätze frei. Die Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

8. Fortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 20./21. Juni in Hamburg, 27./28. Sep. in Leipzig und am 01./02. Okt. in Berlin
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In dieser Fortbildung am 20./21. Juni in Hamburg, am 27./28. Sep. in Leipzig und am 01./02. Okt. in Berlin werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen bearbeitet. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

9. Fortbildung: Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung / ein und zweitägig am 6.8. in Berlin und am 13./14. Aug. in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich ein- und zweitägig an, die der eintägigen werden zunächst die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts dargestellt und Stück für
aufgezeigt wo die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten in der Sozialberatung sind. Diese werden dann verknüpft mit informellen Rechtsbehelfen und dabei wird aufgezeigt, wie in der Kombination beider Methoden Recht durchgesetzt werden kann. In der zweitägigen wird das Erarbeitete vertieft und in Kleingruppenarbeit an konkreten Fällen umgesetzt. Die eintägige biete sie am 6. Aug. in Berlin und die zweitägige am 13./14. Aug. in Frankfurt an. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

10. Fachseminar: Unterkunftskosten und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 11.06. in Frankfurt
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Im Rahmen des Tageseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Infos und die Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und

11. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete in Stuttgart, Frankfurt und HH-Harburg
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Mein Kollege bietet diese Fortbildungen am 12./13. Juni in Stuttgart, am 18./19. Juni in Frankfurt/Main und am 6./7. September in Hamburg-Harburg an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/sgb-xii-grundlagenseminar-in-wuppertal

So, das war es mal wieder für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
 
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