KdU in NRW - schnelles Handeln ist gefragt
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in meinem gestrigen Newsletter habe ich auf die anstehende BSG – Entscheidung zu den Unterkunftskosten in NRW hingewiesen und darauf, dass es dringend geboten ist, in denen Fällen in denen die KdU gekürzt wurden jetzt einen Überprüfungsantrag einzulegen.
Dazu wurde mit heutigem Datum vom Verein Tacheles e.V. eine Pressemitteilung rausgegeben, auf die ich hiermit hinweisen möchte: http://www.harald-thome.de/media/files/KdU-PM-11.05.2012.pdf
Ferner haben wir dazu einen Musterüberprüfungsantrag geschrieben, auf den ich hiermit auch hinweisen möchte: http://www.harald-thome.de/media/files/-berpr-fungsantrag-KdU-NRW-11-5-12.pdf
Ich bitte alle Empfänger des Newsletters, insofern sie aus NRW kommen und SGB II-Leistungen erhalten bzw. SGB II–Leistungsbezieher beraten und unterstützen die mit KdU – Kürzungen dieses und letztes Jahr konfrontiert wurden/sind darauf hinzuweisen, dass sie jetzt handeln sollten. Im Kürzungsfall kann ein solcher Überprüfungsantrag auf bis zu 17 Monate zurückwirken und rund 630 EUR zzgl. Zinsen Rückzahlung der Jobcenter bringen.
So, das war es mal wieder für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
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