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Angemessene KdU in NRW / Achtung, jetzt Überprüfungsanträge stellen !!!!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Angemessene KdU in NRW / Achtung, jetzt Überprüfungsanträge stellen !!!!
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Das BSG wird am 16. Mai über die angemessenen Unterkunftskosten in NRW entscheiden. Es geht in der Entscheidung darum, ob für eine Person von 45 qm oder 50 qm als angemessene Wohnungsgröße auszugehen ist, bzw. welcher Mietpreis für Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger als angemessen gilt. Hintergrund ist, dass 2010 die landesrechtlichen Bestimmungen zum Wohnraumförderungsgesetz in NRW von 45 auf 50 qm angehoben wurden. Das NRW- Arbeitsministerium hat aber durch Weisung vorgegeben, dass bis auf Weiteres und bis zur endgültigen Klärung vor dem BSG von 45 qm auszugehen ist.
Diese Weisung habe ich in der Vergangenheit als KdU – Abzocke durch das MAIS gebrandmarkt.
Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das BSG am 16. Mai die KdU-Abzocke in Grund und Boden stampfen wird. Für die Vergangenheit profitieren davon aber nur in den Mietkosten reduzierte SGB II- Empfänger, insofern sie vor der BSG – Entscheidung noch einen sog. Überprüfungsantrag einlegen. Denn das Gesetz sagt eindeutig, für die Zeit vor der BSG-Entscheidung kriegt nur derjenige Geld, der vorher einen Widerspruch oder Überprüfungsantrag eingelegt hat, alle anderen kriegen erst höhere Leistungen für die Zeit nach der BSG – Entscheidung (§§ 40 Abs. 2 Nr. 2 SGB II iVm § 330 Abs. 1 SGB III).

Geld zurück kriegen natürlich nur folgende Fallgruppen: Leute die in einer Wohnung wohnen die das Jobcenter als unangemessen ansieht und deren Mietkosten auf die angemessenen Kosten reduziert wurden;diejenigen, die wegen einer solchen 5 qm-Überschreitung Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskosten, Genossenschaftsanteile durch die Jobcenter versagt bekommen haben. Diese Gelder müssen nunmehr bis max. Januar 2011 rückwirkend gezahlt werden (§§ 40 Abs. 1 S. 2 SGB II iVm § 44 Abs. 4 SGB X). Ferner müssen bei mehr als sechsmonatiger Fälligkeit diese Gelder mit 4 % verzinst werden (§ 44 Abs. 1 SGB I).

Dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass für Bezieher von SGB XII – Leistungen auch nach der BSG – Entscheidung noch ein Überprüfungsantrag möglich ist.

Hier sollten alle SGB II - Betroffenen darauf hingewiesen werden, dass sie noch vor dem 16. Mai einen dahin gehenden Überprüfungsantrag stellen.

Link zur Terminankündigung beim BSG, dort die Ziff. 6.: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2012&nr=12470

2. Blockupy-Aktionen vom 16. – 19. Mai in Frankfurt
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Wie ja gewiss jeder schon mitbekommen hat, macht die Stadt Frankfurt durch ihr Ordnungsamt hervorragende Werbung für die Blockupy-Protesttage vom 16. – 19. Mai in Frankfurt. Mit den Blockupy-Protesten plant ein breites Bündnis von Organisationen und Personen, ein unübersehbares Zeichen internationaler Solidarität gegen die autoritäre Krisenpolitik und für die Demokratisierung aller Lebensbereiche zu setzen.
So sollen am 17. Mai zentrale Plätze der Stadt besetzt werden, um Raum für Diskussion und inhaltlichen Austausch zu schaffen. Am 18. Mai soll der Geschäftsbetrieb der EZB und weiterer Banken und Konzerne in Frankfurt blockiert werden, um die tiefe Empörung über Krisenbearbeitung von Troika und der Regierung zum Ausdruck zu bringen. Am Samstag, 19. Mai, folgt eine große europäische Demonstration. Der Protest richtet sich gegen die europaweite Verarmungspolitik der Troika aus der Europäischen Zentralbank, der EU-Kommission und den Internationalen Währungsfonds IWF.
Während der Aktionstage wird es ein vielfältiges Programm aus Konzerten, Workshops, Diskussionsrunden, Asambleas und vielen weiteren kreativen Aktionen geben.

Die 17 Veranstaltungen sind alle ordnungsgemäß angemeldete, die Stadtverwaltung hat nun alle verboten, heute noch erging eine Verbotsverfügung gegen eine Mahnwache von Ordensleuten für den Frieden und gegen eine Tanz-Demo "Rave against the Troika".

Die Stadt Frankfurt will in der Finanzmetropole offensichtlich Friedhofsruhe, die Rechte der Bänker und Reichen sind wichtiger als die Rechte der Armen und Entrechteten. Ein solches totales Demonstrationsverbot ist in der Geschichte der BRD einzigartig. Dieses Verbot stellt eine Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Demonstrationsrechts dar. Damit sollen die Proteste gegen eine Krisenpolitik, die tief in das Leben von Millionen von Menschen in Europa eingreift, komplett verhindert werden.

Es ist entscheidend, in einem ersten Schritt den Protest gegen das Demonstrationsverbot zu entwickeln, dazu könnt ihr hier eine Protestresolution online unterschreiben: http://notroika.linksnavigator.de/petition/protest-gegen-das-verbot-von-blockupy-frankfurt

Einen aktuellen Infoticker dazu gibt es hier: http://notroika.linksnavigator.de/neues

Dann möchte ich persönlich zur Teilnahme an den Protesten aufrufen. Es ist einfach nötig, den Reichen und Mächtigen die Stirn zu bieten, im „Herzen der Bestie“ gegen die europaweite Verarmungspolitik zu protestieren und klarzumachen, hier und jetzt ist Schluss! Hinzu kommt, dass nunmehr auch für das Demonstrationsrecht gestritten werden muss. Zudem ist davon auszugehen, das die Verbotsverfügungen gerichtlich keinen Bestand haben werden.

Alle Demokratinnen und Demokraten können über dieses rechtswidrige und undemokratische Vorgehen nur aufs Äußerste entsetzt sein und eine sofortige Rücknahme dieses Totalverbots fordern. Was auf dem Tahrir-Platz in Kairo, an der Puerta del Sol in Madrid oder im Central Park von New York möglich war, muss auch in Frankfurt am Main möglich sein!

Heute kam die Meldung rein, dass Musiker und Künstler wie Konstantin Wecker und andere dazu aufrufen: „Kommt massenhaft – wir lassen uns weder Konzerte, noch das Demonstrieren verbieten!“, dem ist nichts hinzuzufügen und daher auch mein Aufruf: auf nach Frankfurt!
Mehr dazu: http://www.blockupy-frankfurt.org/

3. Papier: Die Arbeitssituation in den Leistungsbereichen der Jobcenter NRW
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Mit einer dringlichen Resolution zur Verbesserung der personellen Situation, gerade in den leistungsrechtlichen Bereichen der Jobcenter, wenden sich über 50 Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer an die Landes- und Bundesebene. Die beschriebenen Probleme dürften auch die Situation in anderen Bundesländern gut treffen.
Das Papier ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Endfassung-Positionspapier-Leistung-2012.03.09.pdf

4. Anhörung im Bundestag zu den KdU
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Auf Antrag der Linken fand am 7. Mai im Bundestag eine Anhörung zu den Mindeststandards bei den KdU und Heizungen insbesondere mit Blick auf die Landesgesetze und Satzungsregelungen statt. Die dahin gehenden Materialien und Stellungnahmen, die für die zukünftige Satzungsdiskussion außerordentlich wichtig sind, sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Anh-rung-KdU-BT-7.Mai-2012.pdf

5. Artikel auf der Tachelesseite zu Auszubildenden und SGB II
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In einem umfangreichem und gut recherchierten Aufsatz hat Rechtsanwalt Schaller aus Hamburg für die Tachelesseite die Ausbildungsförderung im Kontext des SGB II und der neuen Rechtslage durch die Instrumentereform umfangreich dargelegt. Der Aufsatz ist hier zu finden: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2012/Ausbildungsfoerderung.pdf

6. Sich wehren führt zu Erfolg / Kostenvorschussforderungen bei IFG - Anfragen wurden aufgegeben
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Letztes Jahr hatte ich verschiedene Anträge nach Bundes- und Landesinformationsfreiheitsgesetzen gestellt. In einem Fall hat ein Jobcenter eine Kostenvorschussforderung gestellt, unter dem Motto: die begehrte Information gibt es erst nach Zahlung von rund 80 EUR. Diesen Vorgang habe ich zur rechtlichen Prüfung an den zuständigen Datenschutzbeauftragten gegeben, der mir jetzt mitteilt: „Die Praxis, regelmäßig Kostenvorschüsse zu erheben, werde aufgegeben“. Die Beschwerde war ein Erfolg auf voller Linie und ist auch richtungsweisend für andere IFG-Verfahren. Dazu als Hintergrund: http://www.harald-thome.de/media/files/Tacheles-IFG-PM-20.07.2011.pdf und jetzt das Schreiben: http://www.harald-thome.de/media/files/SA.IFG---7.05.2012.pdf

7. Neue SGB II /SGB III – Weisungen zu den Eingliederungsleistungen
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Die BA hat eine ganze Reihe neue Weisungen zu den neu strukturierten Eingliederungsleistungen herausgegeben. Diese im Kurzformat hier.

+ Zur freien Förderung SGB II nach § 16f SGB II: http://www.harald-thome.de/media/files/BA_Fachl_Hinweise___16_f_SGBII_0412.pdf
+ zu den Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II: http://www.harald-thome.de/media/files/HEGA-01-2012-Gesetz-Oeffentlich-gefoerderte-Beschaeftigung-Anlage-1.pdf
+ zur Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II: http://www.harald-thome.de/media/files/HEGA-01-2012-Gesetz-Oeffentlich-gefoerderte-Beschaeftigung-Anlage-2.pdf
+ zur Beruflichen Weiterbildung, Zulassung von Trägern und Maßnahmen und Sonstiges (jeweils im SGB III) : http://www.harald-thome.de/media/files/HEGA-02-2012-Instrumentenreform-FbW-Anlage-1.pdf
+ zur Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (Programm WeGebAU): http://www.harald-thome.de/media/files/HEGA-02-2012-WeGebAU-Anlage-2.pdf
+ und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III: http://www.harald-thome.de/media/files/HEGA-MAdE_Aktivierung__45.pdf

8. Kurzfristig noch Seminarplätze bei Grundlagenseminaren in Berlin und Leipzig frei
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Bei meinen nächsten SGB II – Grundlagenseminaren am 14./15./16. Mai in Berlin und am 31. Mai/1. Juni in Leipzig ist jeweils noch ein Platz frei. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. Nächste SGB II – Grundlagenseminare in Wuppertal/Dresden/Frankfurt/ Hannover/Berlin
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Meine nächsten SGB II – Grundlagenseminare finden am 11./12. Juni in Wuppertal, am 7./8. Juni in Dresden, am 25./26./27. Juni in Frankfurt, 2./3. Juli in Hannover sowie am 27./28./29. August in Berlin statt. Die Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10. Fortbildung: ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 23./24. Mai in Hamburg und 18./19. Juni in Berlin
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Auch diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an. Die nächsten FoBi’s finden am 23./24. Mai in Hamburg und am 18./19. Juni in Berlin statt. In dieser zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. Fortbildung Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 20./21. Juni in Hamburg
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In dieser Fortbildung am 20./21. Juni in Hamburg werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen durch die neuen Rechtsänderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen bearbeitetckert. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. Fortbildung: Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung
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Diese Fortbildung ist neu konzeptioniert, sie ist eintägig und ich biete sie an folgenden Terminen an: am 30. Mai in Hannover und am 6. Aug. in Berlin. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

13. SGB XII - Grundlagenseminar Sozialhilfe in Stuttgart, Frankfurt und Hamburg l
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Mein Kollege bietet ferner diese Fortbildungen am 12./13. Juni in Stuttgart, am 18./19. Juni in Frankfurt/Main und am 6./7. September in Hamburg an. Es wird darin ein grundlegender Durchblick zum SGB XII gegeben und systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter: http://tinyurl.com/7j7km8j

14. Seminar: Unterkunftskosten und Heizung am 14. Mai in Wuppertal
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Mein Kollege Frank Jäger führt am 14. Mai in Wuppertal ein KdU- Seminar durch, neben den KdU- Grundsätzen Unterkunft, Heizung, Warmwasser und Wohnraumsicherung befasst sich dieses mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und welche soz.rechtlichen Fragen sich daraus ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Das Fachseminar findet außerdem am 11. Juni in Frankfurt/Main statt. Alle Infos und die Anmeldung unter: http://tinyurl.com/7kxr2zs

So, das war es mal wieder für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
 
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