Zu GEZ Superbehörde aus dem letzten Newsletter
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Zu GEZ Superbehörde aus dem letzten Newsletter
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In meinem letzte Newsletter hatte ich von der GEZ Superbehörde berichtet und auf einen Zeitungsartikel verwiese, dessen Link nicht funktioniert, nun möchte ich einen funktionierenden Link nachreichen: http://www.derwesten.de/kultur/vermieter-sollen-fuer-die-gez-schnueffeln-id4952895.html
Ferner möchte ich richtigstellen, dass sich die Ausschlussregelung zur GEZ-Befreiung nur auf den alten ALG II-Zuschlag nach § 24 SGB II (aF), bezog und nicht auf die nunmehr unter § 24 SGB II (nF) untergebrachten abweichenden Regelungen. Hier werden die GEZ-Vertragsstrategen etwas nachzubessern haben.
2. Vorbehalt gegen das europäische Fürsorgeabkommen
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Im SGB II ist geregelt, dass Ausländer die sich zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland befinden keinen Anspruch auf SGB II – Leistungen haben. Das BSG hat entschieden (BSG v. 19.10.10 - B 14 AS 23/10 R), dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II („Ausländer die sich zum Zwecke der Arbeitssuche hier aufhalten haben keinen SGB II - Anspruch“) für Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) keine Anwendung findet. Die BRD hat nun für Leistungen nach dem SGB II einen Vorbehalt gegen das EFA–Abkommen erklärt. Dieser ist mit Wirkung zum 19.12.2011 in Kraft getreten. Damit finden die Leistungsausschlussgründe nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 SGB II ab dem 19.12.2011 auf Angehörige der EFA-Staaten wieder Anwendung.
Im Ergebnis bedeutet dies, die Regierung will Deutschland gegen EU-Bürger die aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland ziehen und hier zunächst SGB II-hilfebedürftig werden abschotten. Sie dürfen sich hier aufhalten und arbeiten, aber keine SGB II – Leistungen beziehen. Der SGB II – Leistungsbezug wird erst dann möglich, wenn es sich um einen aufstockenden Anspruch handelt, sie also hier arbeiten, und wenn der Lohn nicht reicht, dann sind sie nicht zur Arbeitssuche, sondern zum Arbeiten hier, dann besteht ein SGB II - Leistungsanspruch. Hier geht es nun zu den entsprechenden Papieren, Schreiben des BMAS vom 9.Feb. 2012: http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-zu-EFA-Vorbehalt-09.02.2012.pdf und Weisung der BA vom 23.2.2012 dazu: http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/GA-SGB-2-NR-08-2012-02-23.html
3. Broschüre des DPWV zu Ehrenamtstätigkeit
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Im SGB II/SGB XII wurde letztes Jahr die Anrechnung von Ehreamtstätigkeit für Aufwandsentschädigung und Übungsleitertätigkeiten wesentlich verändert (§ 11b Abs. 2 S. 3 SGB II, § 82 Abs. 3 S. 4 SGB XII). In der konkreten Praxis bestehen vielmals erhebliche Unklarheiten was den nun genau die privilegierten Tätigkeiten sind und unter welchen Voraussetzungen diese gezahlt werden können. Dies hat der DPWV nun in einer aktuellen und sehr umfassende Broschüre mit Informationen zum Einsatz von Ehrenamtlichen aus arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht sehr gut zusammengefasst. Darauf möchte ich hinweise: http://www.harald-thome.de/media/files/broschuere_ehrenamt-DPWV-2-2012.pdf
4. Internationale Aktionstage gegen die europäische Kürzungspolitik vom 17. bis 19. Mai in Frankfurt
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400 Aktivistinnen und Aktivisten aus mehreren europäischen Ländern haben sich am Wochenende bei einer internationalen Aktionskonferenz in Frankfurt am Main auf einen gemeinsamen Fahrplan für Proteste gegen die europaweite Kürzungspolitik verständigt. Als Schwerpunkt der Proteste einigten sie sich auf internationale Aktionstage vom 17. bis 19. Mai in Frankfurt. Geplant sind Besetzungen der zentralen Anlagen und Plätze in Frankfurt, massenhafte Blockaden der EZB und anderer Banken am 18. Mai sowie eine große europäische Demonstration am 19. Mai. Der Widerstand richtet sich vor allem gegen die maßgeblich von der Bundesregierung vorangetriebenen Sparpakete, die die Troika aus Europäischer Zentralbank, EU-Kommission und Internationalem Währungsfonds IWF Griechenland und anderen Ländern diktiert.
Weiteres dazu unter: http://www.european-resistance.org/
5. SGB II – Grundlagenseminar am 14./15. März in Hamburg und am 28./29. März in Frankfurt
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An beiden bald stattfindenden Fortbildungen sind noch ein paar Plätze frei, ich möchte daher auf diese gesondert und explizit aufmerksam machen.
Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
6. Fortbildung Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 5./6. März in Wuppertal und am 12./13. März in Berlin
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Auch auf diesen Fortbildungen sind noch ein paar Plätze frei. Sie betreffen das zentrale Thema unter welchen Voraussetzungen Bescheide aufgehoben werden dürfen und behördliche Ansprüche gegen Leistungsbezieher geltend gemacht werden dürfen und natürlich, wie solchem behördlichen Verhalten begegnet werden kann. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
7. Fortbildung: ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 22./23. März in Stuttgart und am 23./24. Mai
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Auch diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten FoBi’s finden am 22./23. März in Stuttgart und am 23./24. Mai in Hamburg statt. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
8. Weitere SGB II – Grundlagenseminare in Stuttgart, Hamburg, Frankfurt, Berlin, Leipzig, Wuppertal und Dresden
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Ich möchte an dieser Stelle mal auf die nächsten SGB II–Grundlagenseminare von mir hinweisen, diese finden statt am 20./21./22. Februar in Stuttgart, am 14./15. März in Hamburg, am 28./29. März in Frankfurt, am 14./15./16. Mai in Berlin und am 31. Mai/1. Juni in Leipzig, am 4./5. Juni in Wuppertal und am 7./8. Juni in Dresden statt. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
9. Vertiefungsfortbildung: Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung
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Diese Fortbildung ist neu konzeptioniert, sie ist eintägig und ich biete sie an folgenden Terminen an, am 19. April in Dresden, am 26. April in Wuppertal, am 08. Mai in Stuttgart, am 25. Mai in Hamburg und am 30. Mai in Hannover. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
10. Vertiefungsfortbildung: sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 07. Mai in Stuttgart und am 29. Mai in Hannover. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. Fachseminar: Unterkunftskosten und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II / SGB XII
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Im Rahmen des Tageseminars gibt mein Kollege Frank Jäger am 14. Mai in Wuppertal und am 11. Juni in Frankfurt/Main einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden einen umfassenden Einblick in die Rechtslage und die Gewährungspraxis der Behörden. Daneben gibt es wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbezieher/innen durchzusetzen.
Alle Infos und die Anmeldung sind zu finden unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und
12. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Mein Kollege bietet diese Fortbildungen am 3./4. Mai in Wuppertal, am 12./13. Juni in Stuttgart und am 18./19 Juni in Frankfurt/Main an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/sgb-xii-grundlagenseminar-in-wuppertal
So, das war es mal wieder für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
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