Neue Fachliche Hinweise der BA zum SGB II
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Neue Fachliche Hinweise der BA zum SGB II
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Die BA hat wieder neue Dienstanweisungen zum SGB II herausgegeben, diesmal zu §§ 11, § 31 und § 63 SGB II. Die Hinweise sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii--- hinweise.html
2. Weisungen der RD zum Forderungseinzug
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Die Regionaldirektion NRW hat bisher mir und dem Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit gegenüber behauptet, es gäbe keine Dienstanweisungen zum Forderungseinzug. Plötzlich, nach dem in der Sache Klage eingelegt wurde und der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit eine Rüge angedroht hat, kommen sie zu dem Erkenntnis, dass es wohl doch dahingehende Weisungen gibt-. Nachdem im Verfahren noch die papierne Weitergabe gerügt wurde, haben sie diese sogar jetzt noch elektronisch weitergegeben, weil die elektronische Weitergabe beantragt wurde. Auf jeden Fall bleibt festzustellen, dass die RD NRW offensichtlich sehr große Schwierigkeiten damit hat, auch für diesen Laden geltende Rechtsvorschriften zu beachten.
Nichts desto Trotz möchte ich euch die dahingehenden abgetrotzten Weisungen der RD zum Forderungseizug euch zur Verfügung stellen, jetzt geht es um die Weisung zur Veränderung von Ansprüchen, das bedeutet, wann sind diese zu Stunden, zu erlassen oder zu verzinsen und vieles mehr. Diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/BA-VABest-08.06.2011.pdf
3. GEZ Superbehörde?
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Dann hat mir ein Kollege mal eine Zusammenfassung von vorläufigen Recherchen zur GEZ-Reform geschickt. Die möchte ich euch nicht vorenthalten. Wenn die aufgestellte Thesen so stimmen ist akut eine Intervention in die geplante GEZ-Reform fällig.
Ab 2013 gilt bei der Rundfunkgebühr der Grundsatz: 1 Wohnung - 1 Gebühr. Quelle z.B.: http://www.ihk-niederbayern.de/fileadmin/uploads/geschaeftsfelder/standort/Nachrichten/Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf)
Die GEZ darf eine Art Super-Melderegister einrichten, das auch speichert, wer mit wem in einer Wohnung wohnt - etwas, das das Melderegister nicht weiß. So entsteht auch erstmals ein WG-Register.
Es ist damit zu rechnen, dass sich viele Behörden an dieses Super-Melderegister wenden werden, nicht zuletzt die Sozialbehörden.
Für Hartz-4- Berechtigte gibt es zwar Befreiungen, aber nicht, wenn" Zuschläge nach §24 SGB II die Höhe einer Rundfunkgebühr übersteigen."
Das betrifft u.a. die Leistungen nach §24 Abs. 3 GB II, somit Erstausstattung für die Wohnung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt und Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
Damit ist plötzlich Rundfunkgebühr fällig, wenn das Jobcenter diese Leistungen übernimmt, die nach dem Wortlaut des SGB II zur Sicherung des Existenzminimums dienen.
Die Rundfunkanstalten nehmen sich also heraus, ein eigenes Existenzminimum noch unterhalb von Hartz 4 zu definieren.
Mehr dazu http://www.waz-abo.de/_SITxCdMAAAAAD2XB5i/kultur/vermieter-sollen-fuer-die-gez-schnueffeln-id4952895.html
4. SGB II – Grundlagenseminar am 28./29. März in Frankfurt
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Kurzfristig habe ich wegen der hohen Nachfrage noch für den 28./29. März in Frankfurt ein SGB II - Grundlagenseminar ansetzen können. Dort sind noch alle Plätze frei, da grade erst ausgeschrieben. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
5. Weitere SGB II – Grundlagenseminare in Stuttgart, Hamburg, Frankfurt, Wuppertal, Berlin und Leipzig
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Ich möchte an dieser Stelle mal auf die nächsten SGB II – Grundlagenseminare von mir hinweisen, diese finden statt am 20./21./22. Februar in Stuttgart, am 14./15. März jeweils in Hamburg, am 28./29. März in Frankfurt, am 26./27. März in Wuppertal, am 14./15./16. Mai in Berlin und am 31. Mai / 1. Juni in Leipzig statt. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
6. Vertiefungsfortbildung: Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung
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Diese Fortbildung ist neu konzeptioniert, sie ist eintägig und ich biete sie an folgenden Terminen an, am 19. April in Dresden, am 26. April in Wuppertal, am 08. Mai in Stuttgart, am 25. Mai in Hamburg und am 30. Mai in Hannover. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
7. Fortbildung: ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Auch diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten FoBi’s finden am 22./23. März in Stuttgart und am 23./24. Mai in Hamburg statt. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
8. Seminar: „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II" in Wuppertal und Berlin
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Diese Fortbildung biete ich am 5./6. März in Wuppertal und am 12./13. März in Berlin an. In dieser Fortbildung werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen durch die Rechtsänderungen vom letzten Jahr, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Rückforderungs- und Ersatzansprüchen beackert. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
9. Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 07. Mai in Stuttgart und am 29. Mai in Hannover. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
10. Fachseminar: Unterkunftskosten und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II / SGB XII
====Im Rahmen des Tageseminars gibt mein Kollege Frank Jäger am 14. Mai in Wuppertal und am 11. Juni in Frankfurt/Main einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden einen umfassenden Einblick in die Rechtslage und die Gewährungspraxis der Behörden. Daneben gibt es wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbezieher/innen durchzusetzen.
Alle Infos und die Anmeldung sind zu finden unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und
11. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Mein Kollege bietet diese Fortbildungen am 3./4. Mai in Wuppertal, am 12./13. Juni in Stuttgart und am 18./19 Juni in Frankfurt/Main an
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/sgb-xii-grundlagenseminar-in-wuppertal
So, das war es mal wieder für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
» http://www.harald-thome.de
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