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Regelbedarfe 2012 - Bundesregierung legt Berechnung vor

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute gibt es wieder mal einen neuen Newsletter, dieser zu folgenden Themen:


1. Regelbedarfe 2012 - Bundesregierung legt Berechnung vor
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Die Bundesregierung begründet die neuen Regelbedarfsstudien, das Material ist hier zu finden: http://kurzurl.net/njARU

2. BVerwG: Informationsfreiheitsgesetz gilt grundsätzlich für die gesamte Tätigkeit der Bundesministerien
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In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, das auch ein Bundesministerium den Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen - hier hausinterne Unterlagen zu einem Gesetzgebungsverfahren sowie Stellungnahmen gegenüber dem Petitionsausschuss - nicht mit der Begründung ablehnen darf, dass die Unterlagen die Regierungstätigkeit betreffen und deswegen geheim zuhalten seien. Mehr dazu unter: http://www.wkdis.de/aktuelles/anwaltswoche/230972?partner=328

3. Verfassungsbeschwerde überlange Verfahrensdauer
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Der Göttinger Erwerbslosenaktivist Herbert Masslau hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die über vier Jährige Untätigkeit des Hildesheimer Sozialgerichts eingelegt und das Verfahren gewonnen. Mehr dazu unter: http://kurzurl.net/zQJGs und hier das Urteil des BVerfG: http://www.herbertmasslau.de/mediapool/5/50745/data/1_BvR_232_11.pdf

4. Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf Wertersatz bei rechtswidrigem Ein-Euro-Job
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Das hat das BSG nun schon mehrfach entschieden. Daher sollte dies auch verfahrenstechnisch etwas bekannter gemacht werden. Dazu einige Überlegungen in einer Veröffentlichung der Stiftung Warentest und eine dazugehörige Handlungsanleitung, hier zu finden: http://kurzurl.net/2VB88 und http://kurzurl.net/UMKeR
Ebenfalls dazu noch ein Artikel auf Legal Tribune „Ein-Euro-Jobs könnten zum "Schrecken der Jobcenter" werden“, den gibt es hier: http://kurzurl.net/MbpYe

Die Entscheidungen des BSG sind unproblematisch zu googlen: BSG, Urt. v. 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R und BSG, Urt. v. 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R und BSG, Urt. v. 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R

5. Unfallschutz auch bei Schwarzarbeit
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Das Hessische LSG hat wiederholt in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass auch Schwarzarbeiter, die während einer eigentlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Arbeitsunfall erleiden, haben Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung. So das LSG Hessen aktuell v. 1.11.2011 - L 9 U 46/10 und v. 13.09.2007 L 3 U 160/07 ER. Mehr dazu unter: http://kurzurl.net/AOVF6

6. Bayerisches LSG klärt, das im Leistungsbezug im Regelfall wegen fehlender Mitwirkung nur teilweise versagt werden dürfen
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Mit Mitwirkungsregeln sind Pflichten der Leistungsbezieher (§ 60 ff SGB I), vielmals dichten die Jobcenter Mitwirkungsregeln hinzu, obwohl es an einer gesetzlichen Regelung mangelt (z.B. angebliche Pflicht zur Erduldung eines Hausbesuches oder zur Beantragung vorrangiger Sozialleistungen über Mitwirkungspflichten oder zur Vorlage von Einkommensunterlagen innerhalb von WG’s…). Wegen fehlender Pflichterfüllung werden nicht selten die Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung zur Gänze versagt. An dieser Stelle hat das LSG Bay. Mal eine Grätsche gemach und klargestellt, dass im Regelfall im Leistungsbezug nicht zur Gänze versagt werden darf, sondern nur Teilweise, und dies nur wenn zuvor schriftlich belehrt wurde und eine Frist gesetzt wurde, die für die Leistung erheblich ist und soweit die Leistungsvoraussetzungen nur teilweise nachgewiesen wurden ist nur eine teilweise Versagung für den restlichen Betrag möglich.
Die Entscheidung vom LSG Bay v. 12.10.2011 - L 7 AS 872/10 ist hier zu finden unter: http://kurzurl.net/ohn7E

7. Jetzt Korrektur- und Überprüfungsanträge stellen
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Dann möchte ich darauf verweisen, dass Änderungen zugunsten von Leistungsbeziehern (also höhere Leistungsansprüche wie z.B. eine Betriebskosten oder Heizkostennachforderung) in Dauerrechtsverhältnissen (§ 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB X) insofern der Antrag im Jahr 2011 noch gestellt wird bis Januar 2010 zurückwirken. Auch wenn die Behörde das Recht falsch angewendet hat (z.B. trotz Einkommen den Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse nicht vom Einkommen angesetzt hat oder eine 100 % Sanktion ergangen ist ohne Hinweis darauf, dass das Amt verpflich5tet ist auf Antrag Sachleistungen zu erbringen …) sind diese Bescheide bis Jan. 2010 zu überprüfe und zu korrigieren. Alles nur wenn der Korrektur- bzw. Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) dieses Jahr gestellt wird. Der nächstes Jshr gestellte Antrag wirkt dann zurück, aber nicht mehr auf das Jahr 2010. Daher dringend jetzt offene Dinge mit einem Überprüfungsantrag dieses Jahr noch angehen (§ 40 Abs. 1 S. 2 SGB II), damit wenigstens die Rückwirkung bis 2010 noch greift. Bis März 2011 hatte ein solcher Überprüfungs- und Korrekturantrag noch eine Rückwirkung von vier Jahren.

8. Broschüre "Broschüre: Keiner geht allein zum Amt"
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"Das Arbeitslosenzentrum Krefeld hat eine zweite, aktualisierte Auflage der Broschüre 'Keiner geht allein zum Amt' herausgegeben. Darin wird nicht nur über das Recht informiert, mit einem Beistand zum Jobcenter zu gehen. Die Broschüre enthält darüber hinaus eine Vielzahl praktischer Tipps im Umgang mit den Jobcentern.". Sie ist hier zu finden: http://www.arbeitslosenzentrumkrefeld.de/1akt/1hilfe2auflage_internet.pdf

9. Bayrische Behörden erlassen Weisungen zum IFG
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Was ein Zufall, die bayrischen Behörden setzen sich mit der Anwendung des IFG auch in bayrischen Jobcentern auseinander. Eine aktuelle Weisung dazu ist hier zu finden: http://kurzurl.net/MzeJ8

10. Beim Grundlagenseminar 14./15./16. Dez. in Berlin sind noch Plätze frei geworden
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Da sind kurzfristig noch ein ganzer Trupp angesprungen, daher ist da noch was frei. Anmeldung und weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

11. Nächste Grundlagenseminare in Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart und Wuppertal ====
Die ersten SGB II – Grundlagenseminare für 2012. Zum Jahresbeginn wird es am 16./17. Jan. in München, am 23./24. Jan. in Frankfurt, am 25./26./27. Jan. in Hamburg und am 30./31. Jan. in Wuppertal, am 20./21./22. Feb. in Stuttgart und am 27./28./29. Feb. in Berlin geben. Anmeldung und weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

12. Seminare: „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II" in München u. Hannover
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Ebenfalls biete ich dieses Jahr meine „Spezial“-Fortbildung „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II“ noch am 05./06. Dez. in München und am 19./20. Dez. in Hannover an. Im nächsten Jahr gibt es diese Fortbildung am 05./06. März in Wuppertal, am 12./13. März in Berlin und am 14./15. März in Hamburg. In dieser Fortbildung werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen durch die Rechtsänderungen in diesem Jahr, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Rückforderungs- und Ersatzansprüchen beackert.
Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

13. Seminar „ALG II - Bescheide prüfen und verstehen- Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis" am 24./25. Nov. in Dresden
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Diese Fortbildung biete ich bis auf weiteres nur noch am 24./25. Nov. in Dresden an. In dieser wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt. Auch geht die Fortbildung intensiv auf die durch das RBEG eingeführte Änderungen der Anrechnung von Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit ein.

Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 30. Nov./01.Dez. in Frankfurt und am 05./06. Dez. in Dresden
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Im Nov. /Dez. bietet mein Kollege Frank Jäger seine SGB XII-Fortbildung erstmalig in Frankfurt/Main und Dresden an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und Anmeldung auf einen Blick unter: http://tinyurl.com/4y9buez

So, das war es mal wieder für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de

 
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