Neue Regelleistungen 2012 im BGBL veröffentlicht und damit endgültig „amtlich“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute gibt es wieder mal einen neuen Newsletter, dieser zu folgenden Themen:
1. Neue Regelleistungen 2012 im BGBL veröffentlicht und damit endgültig „amtlich“
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Die Regelleistungen im SGB II / SGB XII für das Jahr 2012 sind nun höchstamtlich hier zu finden: RB SGB II: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II---BGBl-2010-I-Seite-2093-Regel-Bedarf-01-01-2012.pdf , RB SGB XII: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-XII---Fortschreibung_Regelbedarfsstufen.pdf
2. Aufsatz von Anne Lenze „Warum die Bundesregierung erneut verfassungsriskante Regelbedarfe vorlegt“
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Auch Prof. Anne Lenze hat die neuen Regelbedarfe untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese verfassungsriskant sind und das die Bundesregierung die Umverteilung von unten nach oben damit fortsetzt. Das Gutachten ist hier zu finden: xxx Der Aufsatz korrespondiert mit den Gutachten von Irene Becker und Johannes Münder, die hier zu finden sind: http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2011_09_05.pdf
Zum Thema Regelbedarfe gibt es jetzteine belastbare Regelsatzklage die auf der Klagebegründung des Republikanisches Anwaltsvereins aufbaut und unter dem AZ: B 14 AS 131/11 R geführt wird und schon beim BSG als anstehender Termine veröffentlicht. Die Klage gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/BSG-Revisionsbegr-ndung,-anonym.pdf
3. Nichts ist unmöglich bei Hartz IV – Leistungskürzung im Februar
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Unter diesem Motto möchte ich euch Bescheide vorstellen, die den Leistungsanspruch und auch die Regelleistung im Monat Februar 12 auf 28/30 kürzen. Ich hatte schon mal auf das Thema in meinem Newsletter hingewiesen und gedacht, dass die geneigte Leserschaft der BA daraus eine Konsequenz zieht. Dies ist offensichtlich nicht erfolgt, es ist daher zu empfehlen gegen solche Bescheide in Widerspruch zu gehen, ggf. mit Anwalt, damit die JC’s als Lehrgeld die RA-Kosten zahlen müssen. Hier mal ein Muster: http://www.harald-thome.de/media/files/Nichts-ist-unm-glich-bei-Hartz-IV-....pdf
4. Wer weiß was über RD Weisungen zum Forderungseinzug
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Eine Regionaldirektion behauptet, im Bereich des Forderungseinzuges gäbe es überhaupt keinerlei interne Weisungen wie der Forderungseinzug im Detail umzusetzen ist. Aufgrund des „Bürokratie- und Weisungsmonsters Bundesagentur für Arbeit“ ist diese Aussage ziemlich unglaubwürdig, in anderen Bereich ergeht was täglich eine Weisung, ich möchte daher darum bitten, das wer dahingehende Informationen besitzt sich bei mir zu melden. Mir geht es zunächst darum Informationen zu erlangen wie die jeweiligen Weisungen heißen (z.B. HEGA’s, Emailinfos … ) wer sie rausgibt und ggf. ein Muster von der jeweiligen Weisungsart übersandt zu bekommen oder zumindest ein Onlineausdruck von der Übersicht. Auch hilfreich wäre, das wer sonstwie z.B. im Rahmen von Klageverfahren, Schriftverkehr mit den Forderungseinzugsstellen zu tun hatte und dadurch Weisungen nachweisen kann, mir das zukommen lässt.
5. Hausratsverkäufe sind Vermögensumwandlung und daher anrechnungsfrei
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Dann möchte ich auf eine interessante Stellungnahme des Pressesprecher der RD Sachsen-Anhalt-Thüringen der BA hinweisen, er vertritt die These, das Verkäufe von Hausrat nur eine Vermögensumwandlung darstellen und somit anrechnungsfrei zu bleiben haben, anzurechnen seien dies erst wenn allerdings Gewinn aus dem Verkauf erzielt, dann sei dieser Teil Einkommen. Ein Gewinn läge etwa vor, wenn etwas mit Wertsteigerung veräußert, durch den Verkauf also ein Plus erzielt werden würde. Dann gilt: Jeder Einkommenszufluss ist dem Jobcenter zu melden und kann zu leistungsrechtlichen Änderungen führen. In der Praxis führen der Behörde bekannt gewordene Ebay Verkäufe immer wieder zu Anrechnungen, daher möchte ich diese inhaltlich und systematisch richtige Aussage bekannt machen. Sie ist in der Leipziger Volksstimme hier zu finden:
http://www.volksstimme.de/ratgeber/leseranwalt/leseranwalt/647118_Internet-Verkauf-auch-fuer-Dauerarbeitslose-moeglich.html
6. Ab 2012 kein Pfändungsschutz mehr von Sozialleistungen – daher jetzt P-Konto beantragen!
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Auf das Thema muss dringend hingewiesen werden, den n sonst kommt Anfang 2012 das böse Erwachen. Daher nochmal im Newsletter. Mehr dazu unter: http://tinyurl.com/3kldze6
7. Neue Weisung zum Vermittlungsbudget
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Die BA hat mit Stand: 20.09.2011 neue Weisungen zum Vermittlungsbudget herausgeben und klargestellt unter welchen Voraussetzungen und welche Förderungen darin ergehen können, diese ist hier zu finden: http://tinyurl.com/4x2xbew
Dazu hat das LSG Niedersachsen Bremen in einer taufrischen Entscheidung ( vom 13.10.2011 - Az. L 15 AS 317/11 B) „Wenn eine Einstellungszusage eines Arbeitgebers vorliegt, die vom Vorhandensein eines Führerscheins abhängt, dessen Erwerb jedoch aufgrund von Mittellosigkeit durch einen Empfänger von Grundsicherungsleistungen nicht (auch nicht teilweise) selbst finanziert werden kann, so ist das Ermessen der Behörde für eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs 1 S. 2 SGB II i. V. m. § 45 III auf Null reduziert“. Mehr dazu http://sozialrecht-spezial.blogspot.com/2011/10/grundsicherung-kostenubernahme-fur.html
8. Datenbank örtliche Richtlinien erheblich erweitert
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Dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Datenbank der örtlichen Richtlinien (KdU-Richtlinien, Erstausstattungs- und Schwangerenbedarfe bis hin zum Bildungs- und Teilhabepaket) sich erheblich erweitert hat und das dort nun eine ganze Reihe neuer RiLi’s veröffentlicht ist. Diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
9. Nächste Grundlagenseminare in Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart und Wuppertal ====
Die ersten SGB II – Grundlagenseminare für 2012. Zum Jahresbeginn wird es am 16./17. Jan. in München, am 23./24. Jan. in Frankfurt, am 25./26./27. Jan. in Hamburg und am 30./31. Jan. in Wuppertal, am 20./21./22. Feb. in Stuttgart und am 27./28./29. Feb. in Berlin geben. Anmeldung und weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10. Seminare: „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II" in München u. Hannover
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Ebenfalls biete ich dieses Jahr meine „Spezial“-Fortbildung „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II“ noch am 05./06. Dez. in München und am 19./20. Dez. in Hannover an. Im nächsten Jahr gibt es diese Fortbildung am 05./06. März in Wuppertal, am 12./13. März in Berlin und am 14./15. März in Hamburg. In dieser Fortbildung werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen durch die Rechtsänderungen in diesem Jahr, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Rückforderungs- und Ersatzansprüchen beackert.
Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. Seminar „ALG II - Bescheide prüfen und verstehen- Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis" am 24./25. Nov. in Dresden
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Diese Fortbildung biete ich bis auf weiteres nur noch am 24./25. Nov. in Dresden an. In dieser wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt. Auch geht die Fortbildung intensiv auf die durch das RBEG eingeführte Änderungen der Anrechnung von Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit ein.
Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
12. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 30. Nov./01.Dez. in Frankfurt und am 05./06. Dez. in Dresden
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Im Nov. /Dez. bietet mein Kollege Frank Jäger seine SGB XII-Fortbildung erstmalig in Frankfurt/Main und Dresden an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und Anmeldung auf einen Blick unter: http://tinyurl.com/4y9buez
So, das war es mal wieder für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
» http://www.harald-thome.de
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