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Tacheles braucht finanzielle Unterstützung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich Euch zum neuen Jahr alles Gute wünschen und viel Kraft für all die anstehenden Aufgaben, aber auch viel Mut um Gegebenes als nicht gegeben hinzunehmen.


Mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Tacheles braucht finanzielle Unterstützung
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der Blick auf die Finanzen von Tacheles e.V. macht einen Hilferuf notwendig. Tacheles ist innerhalb von Wuppertal umgezogen und die Renovierung und Einrichtung des neuen Ladens frist deutlich mehr Gelder als kalkuliert. So musste eine Treppe für eine Empore gebaut werden, Inneneinrichtung beschafft, ein Tresen gebaut werden … das hat unsere Reserven aufgebraucht. Um die Vereinsarbeit geeignet und in bisheriger Form fortsetzen zu können sind wir heute auf eure Unterstützung angewiesen.

Der Verein Tacheles braucht nun eure Unterstützung und zwar in Geld, damit wir wieder „flüssig“ werden und die notwendigen Anschaffungen zahlen und die laufenden Kosten tragen können.

Spenden bitte an Tacheles e.V., Kto 965376, Stadtsparkasse Wuppertal, Blz 33050000. Selbstverständlich können Spendenquittungen ausgestellt werden, wenn diese gewünscht ist, bitte Adresse mit angeben.

2. Aktuelle Seminare von mir
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Ich biete dieses Jahr wieder meine Seminarklassiker an: SGB II – Grundlagenseminar im ersten Halbjahr: am 09./10. Februar und 20./21. April in Wuppertal und am 11./12. März in Frankfurt.
2009 wird im Lichte der Drangsalierung und des behördlichen Rechtsbruches stehen (Kürzung der passiven Leistungen um 6,9 %), daher ist es notwendig dagegen anzugehen. Vieles davon arbeite ich in meinem Seminar „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II“
ab. Dieses biete ich an folgenden Daten an:
Am 16./17. Feb. und am 22./23. April in Wuppertal, am 03./04. Feb. in Nürnberg, am 19./20. März in Dresden und am 02./03. April in Frankfurt.
In allen Fortbildungen sind noch Plätze frei.
Link zu den Grundlagenseminaren: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
Link zu den Kürzungsseminaren: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2009.html
Die Teilnehmer erhalten Teilnahmebestätigungen die die Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG erfüllen und für die zwei Tages Fortbildung 12 Zeitstunden umfassen.

3. Grundlagenseminar zum SGB XII von Frank Jäger
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Vielfach wurde es nachgefragt nun bietet mein Tachelesmitstreiter und Leitfadenmitautor Frank Jäger ein zweitägiges Grundlagenseminare zum SGB XII an. Diese finden am 09. / 10. März, 27. / 28. April, 11. / 12. Mai und 15. / 16. Juni jeweils in Wuppertal statt. Näheres auf seiner Seite unter: http://www.frank-jaeger.info/news/grundlagenseminar-sgb-xii-1

4. SGB II / SGB III – Änderungen und neue ALG II – VO
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Im SGB II und SGB III sind eine Reihe von Änderungen durchgeführt worden, dazu gibt es eine sehr übersichtliche Synopse der BA aus der die Änderungen in alter und neuer Fassung dargestellt werden. Diese ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/081216_Arbeitsmarktinstrumente-Synopse_der_BA.pdf

Auch die ALG II-VO ist an einigen Punkten geändert worden, das Material ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/erste__verordnung__zur__aenderung_der_Arbeitslosengeld_II-sozialgeld-verordnung_1_.pdf

5. GEZ erkennt Beratungsstellen als "Bestätigungsstellen" an
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Auf Antrag erkennt die GEZ Beratungsstellen als "Bestätigungsstellen" an. Die "Bestätigungsstellen" dürfen die vorgelegten Sozialleistungsbescheide mit ihren Dienstsiegel oder Stempel versehen und darauf bestätigen, dass die Bescheide im original vorgelegen haben. Werden die abgestempelten Bescheide in Kopie bei der GEZ vorgelegt, werden diese Unterlagen bei der Entscheidung über die Gebührenbefreiung zugrunde gelegt. Immerhin kann Betroffenen, die von Beratungsstellen Unterstützung beim Befreiungsantrag erhalten, hierdurch ein weiterer Gang zu der Behörde, die den Sozialleistungsbescheid erstellt hat, erspart werden.
Diese bestätigende Stellen dürfen allerdings nicht das entsprechenden Feld im Befreiungsantrag verwenden. Dieses Feld darf nur von zur Beglaubigung autorisierten Stellen ausgefüllt werden (z.B. Amtspersonen, die das Dokument ausgestellt haben bzw. bei denen es verwahrt wird, Notare, sonstige Urkundspersonen (z.B. Urkundsperson des Jugendamtes, vgl. § 59 SGB-VIII), Gemeindesekretäre oder vom Bürgermeister beauftragte Beamte oder Angestellte und schließlich Stellen staatlich anerkannter Kirchen).
Info von: Diakonische Bezirksstelle Esslingen

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/archiv_suchen/ausgaben2008/infodienst_04_08.pdf , Seite 38

6. Stellungnahmen bei Verfassungsbeschwerde
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Es sind derzeit zwei Verfassungsbeschwerden und ein Vorlagebeschluss zur Höhe der Regelleistungen beim Bundesverfassungsgericht anhängig. In einem der Beschwerden gibt es nun fachkundige Stellungnahmen. Das gesamte Material in einer ist auf meiner Seite im Download http://www.harald-thome.de/download.html und dann ganz neue Sachen zu finden.

So, das war es für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de

 
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