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Neue Weisungen zum SGB II

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Neue Weisungen zum SGB II


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Neue Weisungen zum SGB II
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Die BA hat wieder mal zu einer Reihe von Paragraphen neue Weisungen rausgegeben, so zu §§ 5, 12, 12a, 15a, 16, 26, 31, 31a, 31b, 32, 34, 34a SGB II. Diese sind nun hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

2. Neue Richtlinien zu KdU, Erstausstattung, unabweisbarem Bedarf und BuT
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Auch habe ich eine Reihe neuer örtlicher Richtlinien zu den Unterkunftskosten, Erstausstattungsbedarfen und eine neue Rubrik mir Richtlinien zu Bildung- und Teilhabebedarfen im Netz veröffentlichen können. Hier möchte ich alle Leser und Nutzer auffordern, wenn ihr solche Weisungen habt, kennt oder wisst das sie im Netz veröffentlicht sind und diese aktueller sind als meine, dann bitte übersendet mir diese in elektronischer Form. Damit die Liste möglichst aktuell ist. Die bundesweiten örtlichen Richtlinien zu KdU, Erstausstattung, unabweisbarem Bedarf und BuT ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

3.Nach BSG Entscheidung zu Ein-Euro-Jobs müssen Krankenkassen Sozialversicherungspflicht prüfen
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Nach der BSG – Entscheidung zu den Ein-Euro-Jobs, dass diese bei Verstoß gegen den Zusätzlichkeit normale Arbeitsverhältnisse mit einem Kostenersatzanspruch für die Betroffenen begründen (BSG v. 13.04.2011 – B 14 AS 98/10 R) ist zu prüfen, ob diese im Nachhinein nicht eine Sozialversicherungspflicht begründen.
Wenn die Betroffenen an ihre Krankenkasse einen Hinweis geben, aus dem ersichtlich ist, dass bei der jeweils durchgeführten Tätigkeit gegen die Zusätzlichkeit verstoßen wurde, müssen diese den Sachverhalt prüfen und auch prüfen ob die Tätigkeit versicherungspflichtig war oder nicht (§ 28h SGB IV). Somit können auch Krankenkassen gegen illegale Ein-Euro-Jobs vorgehen. Liegen Verdachtsmomente vor könnten die Betroffenen auch solche Hinweise an ihre Krankenkasse geben. Um zu beurteilen unter welchen Voraussetzungen die Betroffen selbst einen Kostenersatzanspruch haben, sollte immer noch die BSG – Entscheidung und deren Begründung abgewartet werden. Das BSG hat dies ausdrücklich vorgesehen.

4. LSG NRW sieht das WNG als maßgeblich an und geht von 50 qm Wohnfläche aus
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Das LSG NRW hat nun seine Entscheidung zu den KdU in NRW veröffentlicht und hat deutlich rausgearbeitet, das die WNB – Richtlinien maßgeblich sind zur Bestimmung der Angemessenheit und stellt somit fest, dass von 50 qm für eine Person und 15 qm für jede weitere Person auszugehen ist. Nach dieser lange überfälligen Entscheidung ist nun vom Arbeitsministerium und Minister in NRW zu fordern, dass sie endlich ihre KdU Abzocke aufheben und 50 qm als Maßstab zur Bestimmung der Angemessenheit anordnen und das dies in den einzelnen Jobcentern/Sozialämtern nun umgesetzt wird.
Hier die PM des LSG NRW: http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/17_06_2011/index.php und hier die Entscheidung: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=142489&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

5. Musterklage gegen die neuen Regelsätze
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Verschiedene namhafte Juristen der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Anwaltsverein haben eine Musterklage gegen die neuen Hartz IV- Regelsätze entwickelt. Diese Materialien und die Schriftsätze möchte ich der Leserschaft nicht vorenthalten. Die Materialen sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/ASR_Sonderheft_2011_Musterschriftsatz.pdf

6. Weiterer „von der Leyen Rettungsgipfel“ geplant
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Zur Aufbesserung des Images der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen ist ein weiterer Gipfel zur Bekämpfung der geringen Antragstellungszahlen bei dem Bildungs- und Teilhabepaket geplant. Anstatt die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu ändern, einfache Antragsvoraussetzungen zu schaffen und die restriktiven Ausschlussvoraussetzungen rauszunehmen, wird es wohl wieder eine millionenschwere von der Leyen Imagerettungskampagne geben. Näheres dazu hier: http://www.ad-hoc-news.de/neuer-gipfel-zu-hartz-iv-hilfen-fuer-kinder-geplant--/de/News/22224121

7. SoVD fordert: NRWS Landesregierung muss Normenkontrollklage gegen Hartz IV Regelleistungen durchführen
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Der SoVD NRW fordert nun endlich von der NRW Landesregierung, dass sie ihre angekündigte Normenkontrollklage gegen die Hartz IV- Regelsätze durchführen. Die NRW Landesregierung könnte so den Betroffenen jahreslange individuelle Klagen ersparen. Diese SoVD Forderung ist absolut richtig und hier ist wahrlich die NRW Landesregierung gefragt!
Die SoVD PM ist hier zu finden: http://www.sovd-nrw.de/17181.0.html

8. Tacheles muss in antifaschistische Sicherheit investieren, Unterstützung gesucht
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Der Verein Tacheles positioniert sich aktiv im antifaschistischem Bereich, aufgrund immer massiveren Problemen mit den Nazis müssen antifaschistische Kräfte mit Naziangriffen rechnen. Aus diesem Grund haben wir erheblich in Sicherheitsmaßnahmen um unseren Laden investieren müssen (Rollläden, Türen ..). Diese aus unserer Sicht notwendigen Investitionen haben ein ziemliches Loch in unsere Kasse gerissen, toll wäre es, wenn dieses Loch durch SPENDEN ein bisschen gefüllt werden kann. Hintergrund dazu: http://www.youtube.com/watch?v=MKQXmvWQw3Y. Kontodaten sind hier zu finden: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/tacheles/unterstuetzung.aspx

9. KdU Satzungsermächtigung für Hessen verabschiedet
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Die hessische Landesregierung prescht vor und hat im Juni das „Offensiv-Gesetz“ dahingehend geändert, dass nun die Satzungsermächtigung besteht und die Ermächtigung zur Pauschalierung. Nun sind die politischen Kräfte in den Kommunen gefragt sich gegen die Pauschalierung zu wenden. Dazu eine Infomappe der hessischen Linken, aus denen ua. der Gesetzestext ersichtlich ist: http://kurzurl.net/npruM Hintergrund dazu: http://kurzurl.net/gLhei und http://kurzurl.net/vqrox

10. Nächste SGB II – Grundlagenseminare in Dresden, Wuppertal, Hamburg und Nürnberg
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Ich möchte auf die nächsten SGB II - Grundlagenseminare hinweisen, diese finden am 05./06. Sept. in Dresden, am 14./15. Sept. in Wuppertal am 28./29. Sept. in Hamburg und am 19./20. Okt. in Nürnberg statt. Sie ist ein Muss für diejenigen die sich Updaten lassen wollen und die aktuelle Entwicklungen und Fachdiskussionen mitbekommen wollen, aber einfach auch für die, die im alltäglichen Hartz IV- Kampf mal wieder eine Orientierung für das Wesentliche und das was Recht und Unrecht ist suchen.
Ausschreibung, Anmeldung und Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

11. Seminare „ALG II - Bescheide prüfen und verstehen- Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis" in Berlin, Leipzig, München und Wuppertal
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Auch biete ich nun diese neue Berechnungsfortbildung an. In dieser wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Auch geht die Fortbildung intensiv auf die durch das RBEG eingeführte Änderungen der Anrechnung von Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit ein.

Sie findet statt: am 22./23. Sept. in Berlin, am 13./14. Okt. in Leipzig, am 17./18. Okt. in München und am 21./22. Nov. in Wuppertal

Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

So das war es mal wieder für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
 
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