Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EG-Unterhaltsverordnung hat am 15.04.2011 ohne Einwände den Bundesrat passiert. Das Durchführungsgesetz tritt damit zum 18.06.2011 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird die EG- Unterhaltsverordnung unmittelbar angewandt. Das bisherige Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz - AUG) tritt außer Kraft.
Die EG-Unterhaltsverordnung erleichtert für Kinder und andere Unterhaltsberechtigte die europaweite Durchsetzung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen. Das bisherige Zulassungsverfahren, wonach der ausländische Unterhaltstitel im Vollstreckungsstaat erst zur Zwangsvollstreckung zugelassen werden musste, wurde abgeschafft. Zukünftig kann beispielsweise eine deutsche Mutter oder ein deutscher Vater direkt den französischen Gerichtsvollzieher beauftragen, um einen deutschen Unterhaltsbeschluss in Frankreich gegen den Unterhaltsschuldner zu vollstrecken.
Die EG-Unterhaltsverordnung sieht ferner eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden aller Mitgliedstaaten vor, um die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland zu erleichtern. Hierzu richten alle Mietgliedstaaten der EU mit Ausnahme von Dänemark zentrale Behörden ein, die bei grenzüberschreitenden Unterhaltsstreitigkeiten eng zusammenarbeiten. Zentrale Behörde für europäische Unterhaltsstreitigkeiten ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz mit Sitz in Bonn. Unterhaltsberechtigte können sich direkt an die zentrale Anlaufstelleihres Staates wenden, z.B. wenn der Aufenthaltsort des Unterhaltsschuldners ausfindig zu machen ist.
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