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Proteste gegen Atompolitik / Bundesweite Demos am 26. März

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Proteste gegen Atompolitik / Bundesweite Demos am 26. März


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Proteste gegen Atompolitik / Bundesweite Demos am 26. März

Auch am letzten Montag waren bundesweit hunderttausende gegen Atompolitik auf der Straße. Zum einen war es Gedenken der Opfer und Menschen in Japan, zum anderen ging es gegen die Atompolitik hier im Lande (und anderswo). Hundertausende waren wiederholt auf der Straße und haben angekündigt weiter auf die Straße zu gehen.
Hier entwickelt sich ganz lautlos eine (noch) jungfräuliche emanzipatorische Bewegung die sich nicht mehr verarschen lassen möchte, die sich nicht mehr mit Moratorien abspeisen lassen , welches zudem rechtlich keine bindende Wirkung hat, möchte und die in sich einen Systembruch trägt, wir haben andere Interessen als die der Regierenden. Ich möchte euch dazu aufrufen euch an den Protesten zu beteiligen! Es geht um unser Land, unsere Zukunft und darum von unten zu zeigen: es reicht (schon lange)! Hier Links dazu: http://www.anti-atom-piraten.de/ und Infos zu den Demos am 26. März: http://www.campact.de/atom2/demo2603/home

2. Unabhängige Erwerbslosenarbeit muss gefördert werden

Seit Jahresbeginn hat die NRW Landesregierung ein Programm zur Arbeitslosenberatung aufgelegt, unabhängige Organisationen fallen aufgrund der Konzeption der Förderung weitgehend raus. Nach einigen Protesten hat das Ministerium noch die Vereine Widerspruch und Tacheles in die Förderung reingenommen. Die Gruppen die eine unabhängige Erwerbslosenarbeit wie Beratung und eine kritische sozialpolitische Öffentlichkeitsarbeit durchführen gehen bei diesem Förderprogramm meist leer aus. Tacheles fordert nun die NRW Landesregierung auf das Förderprogramm nachbessert und zu ermöglichen, das mit einem Zusatzprogramm die jungen, unabhängigen Organisationen die Erwerbslosenarbeit durchführen auch zu fördern. Konkret lautet die Forderung: landesweit 25 Organisationen mit 40.000 EUR, ohne Eigenanteil und ohne Mitsprache der örtlichen SGB II –Leistungsträger zu fördern. Die Förderung unabhängiger Organisationen ist überfällig und angesichts der massiven Verschärfungen im SGB II dringend notwendig. Mehr hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2011/ALO_Foerderungen_Forderungen.aspx

3. Bundesarbeitsgericht kippt befristete Arbeitsverträge bei der BA

Das BAG hat mit Urteil vom 9.03.2011 festgestellt, dass eine Vielzahl der Befristungsregelungen in Arbeitsverträgen der Mitarbeiter der Arbeitsagenturen wenn sie sich auf die Haushaltsbefristung stützen unwirksam sind. Das bedeutet, die BA muss die befristeten Verträge in unbefristete umwandeln. Die Befristungsregeln haben mit dazu geführt, das Erwerbslose alle 6 bis 12 Monate einen neuen Sachbearbeitern und Vermittler konfrontiert waren. Sie haben dazu geführt das dort immer wieder Mitarbeitet ohne ausreichende sozialrechtliche Kenntnisse und Berufserfahrungen sitzen und oft nur in „Sanktionieren“ geschult wurden. Materiell waren die Sachbearbeitet prekär Beschäftigte die stetig damit rechnen mussten, wenn sie sich nicht an die behördlichen Vorgaben einschließlich Sanktionsquoten halten, sie bald auf der anderen Seite ihres Schreibtisches sitzen dürfen.
Im Ergebnis prangert die BAG – Entscheidung die Missstände in der BA an. Ob dies nun zu einer Verbesserung de5r Situation der Erwerbslosen führt bleibt abzuwarten. In Wuppertal hat eine straffere Personaldecke beim SGB II Träger im letzten Jahr zu 50 % mehr Sanktionen geführt. Es bleibt zu hoffen, dass diese Wuppertaler Praxis Ausnahme bleibt und die hoffentlich durch das Urteil geänderte Personalsituation zu mehr Qualität in der Leistungsgewährung, Beratung und Vermittlung führt. Link zu Sanktionen in Wuppertal: http://infowpt.blogsport.de/Link BAG: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2011-3&nr=15021&pos=4&anz=5

4. Weisung der BA zur Nichtanwendung des § 44 SGB X bei privater Krankenversicherung rechtswidrig

In einem meiner letzten Newsletter habe ich auf eine Weisung der BA aufmerksam gemacht, nach der diese rechtswidrig anweist, dass ein Überprüfungsantrag für den Differenzbetrag gesetzliche/private Krankenversicherung für Zeiten vor der BSG-Entscheidung vom xxx nicht möglich sei. Die Weisung ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Verfahrensinformationen-BA-2011-01-27.pdf
Das LSG NRW hat jüngst mit Darum vom 03.03.2011 - L 19 AS 70/11 B ER - und- L 19 AS 71/11 B - entschieden , dass trotz der BSG Entscheidung weiterhin nicht der Differenzbetrag nicht zu übernehmen sei. Dadurch entsteht nun die Situation, dass genau keine ständige Rechtsprechung im Sinne von §§ 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II iVm § 330 Abs. 1 SGB III entstanden ist und daher nunmehr auf jeden Fall Überprüfungsanträge für Zeiten vor der BSG Entscheidung möglich sind. Dafür gibt es bis Ende März 2011 noch ein Zeitfenster nachdem der Überprüfungsantrag bis 4 Jahre rückwirkt, ab April – insofern das neue Gesetz bis dahin wirksam ist – nur noch ein Jahr rückwirkend. Daher stellt bitte im Allgemeinen eure Überprüfungsanträge noch und im Speziellen auf den Differenzbetrag erst recht.

5. „Römerprozess“ gegen die ELO Gruppe GALIDA in Darmstadt

Darmstädter Erwerbslosengruppe hat als Römer verkleidet in der Folge der „spätrömische Dekadenz“ - Ausfälle des FDP Häuptlings die Darmstädter FDP Zentrale besucht, dieser Besuch führt nunmehr zu einer Justizposse vor dem Darmstädter Amtsgericht, diese möchte ich den verehrten Newsletterlesern nicht vorenthalten und zur Solidarität aufrufen. Mehr hier: http://galida.wordpress.com/

6. Textesammlung Existenzsicherungsrecht im Nomos Verlag SGB II/SGB XII/SGB I/SGB X/SGG nun erhältlich

In Zusammenarbeit mit dem juristischen Fachverlag Nomos gibt es nun ab dem 23. März bestellbar eine Gesetzessammlung „Existenzsicherungsrecht SGB II | SGB XII | Verfahren“ vom Nomos Verlag, 850 Seiten, ISBN 978-3-8329-6281-4, für 9,90 € inkl. Versandt. Diese beinhaltet eine Einleitung von Harald Thomé und eine rund 850 Seiten umfassende Zusammenstellung verschiedener für in der sozialen Arbeit und Beratung wichtigen neuen und aktuellen Gesetzestexte. Besonderheiten sind: vollständige Textesammlung SGB II/SGB XII/SGB I/SGB X/SGG mit allen Verordnungen und bei den vollständigen Gesetzen mit Inhaltsverzeichnis. Das SGB III ist in den leistungsrelevanten Teilen auch vollständig und diverse Gesetze in Auszug wie Wohngeld, Erziehungsgeld, ZPO, BGB ... bis hin zum Passgesetz und Düsseldorfer Tabelle und Pfändungsfreigrenzen. Einschließlich vor jedem Satz hochgestellt die Satznummer.

Also ein umfassender Praktikerschmöcker zu einem unschlagbarem Preis, wenn das Buch über die Tacheles Webseite: www.tacheles-sozialhilfe.de oder über diesen Link: http://bit.ly/fCAqJP bestellt wird, erhält der Verein Tacheles durch die Bestellung 1 €.

7. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete +++ Zusatztermin 08./09.06.2011 in Wuppertal +++

Wegen hoher Nachfrage findet am 08. und 09 Juni 2011 in Wuppertal eine zusätzliche Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger zum SGB XII statt. Das Seminar am 06./07. Juni ist leider ausgebucht, bitte nicht mehr für diesen Termin anmelden!
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-2011-1

8. Nächste Grundlagen & Update Seminare zum SGB II in Dresden, München, Magdeburg, Leipzig und Wuppertal

Aufgrund der aktuellen Rechtsänderungen besteht ein großer Infobedarf, ich habe deswegen noch verschiedene Grundlagen- und Updateseminar SGB II festgesetzt. Darin werden selbstverständlich die aktuellen Rechtsänderungen intensiv vorgestellt und bearbeitet. Die nächsten Fortbildungen finden am 30./31. Mai in Dresden, 14./15. Juni in München, am 23./24. Juni in Magdeburg, am 29./30. Juni in Leipzig und am 13./14. Juli in Wuppertal statt.
Ausschreibung und Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. Aufrechnungsseminar am 27./28. Juni in Dresden

Diese Fortbildung biete ich am 27./28. Juni in Dresden an.
Darin werden bearbeitet die Änderungen bei der der Einkommensanrechnung, Änderungen bei der Antragstellung, verschärfte Regelungen bei der Darlehensgewährung und Tilgung und der noch verschärfteren Aufrechnung behördlicher Ersatz- und Rückforderungsansprüche in Höhe von 10 oder 30 % der jeweils maßgeblichen Regelleistungen aller BG-Mitglieder.
Mit diesen Regelungen wird das Existenzminimum massiv unterschritten und es geht darum Strategien der Gegenwehr zu entwickeln. Ferner wird in der Fortbildung der gesamte Komplex der Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 44, 45 und 48 SGB X, sowie Berücksichtigung von Vertrauensschutz, Jahresfrist, Bestimmtheit von Aufhebungsbescheiden bearbeitet.
Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
 
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