Häftling verblutet: Gefängnis-Arzt wehrt sich gegen seine Kündigung
Ein Insasse der JVA Nürnberg schneidet sich die Pulsadern auf und löst den Notruf aus. Der Anstaltsarzt kommt aber nicht selbst zum Gefängnis. Daraufhin verstirbt der Häftling. Diesen Vorfall nahm die JVA Nürnberg zum Anlass, dem Mediziner fristlos zu kündigen.
Der Gefängnisarzt ist gegen die fristlose Kündigung vor das Arbeitsgericht Nürnberg gezogen. Eine gütliche Einigung scheiterte am Donnerstag am 03.02.2011. Auch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth muss er sich vom März 2011 an wieder verantworten.
Im Juli 2008 war ein Häftling mit aufgeschnittenen Adern im Gefängnis aufgefunden worden. Ein Pfleger rief daraufhin den Arzt an, der Bereitschaftsdienst hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mediziner später vorgeworfen, sich nicht ausreichend um den Mann gekümmert zu haben. Er habe dem Pfleger lediglich Anweisungen gegeben, wie der Schwerverletzte zu versorgen sei. Kurz darauf verstarb der Häftling.
Das Landgericht Nürnberg-Fürht sprach Arzt und Pfleger jedoch 2009 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Das Gefängnis allerdings kündigte dem Arzt. Zur Begründung hieß es, unter den Gefangenen hätte es rumort, eine Weiterbeschäftigung sei unmöglich gewesen. Zudem habe ein Gutachten im Strafprozess aufgezeigt, dass der Mediziner seine Pflichten verletzt habe.
Der Arzt dagegen argumentierte am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht, dass er auch nach dem Vorfall zunächst noch in der JVA weitergearbeitet hatte. Eigentlich müsse eine Kündigung spätestens zwei Wochen nach dem Kündigungsgrund ausgesprochen werden. Er sei aber erst Monate später suspendiert worden.
Am 03.03.2011 wird das Arbeitsgericht die Entscheidung bekanntgeben, ob die Kündigung rechtens war. Ebenfalls im März 2011 wird der Fall auch vor dem Landgericht wieder aufgerollt. Die Eltern des damals 24 Jahre alten Häftlings waren gegen den Freispruch in Berufung gegangen.
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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
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