Marathonlauf trotz Arbeitsunfähigkeit
14 Tage war die Arbeitnehmerin krankgeschrieben, doch ihr Arbeitgeber weigerte sich, ihr Gehalt für diesen Zeitraum weiterzuzahlen. Er zweifelte die Arbeitsunfähigkeit an. Nun klagte die Mitarbeiterin vor dem Arbeitsgericht Mannheim auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
15 Monate lang hatte die Klägerin bei der Beklagten als IT-Beraterin gearbeitet. Zum 30.09.2010 kündigte sie ihr Arbeitsverhältnis. Vom 14.09.2010 an war sie für 14 Tage krankgeschrieben. Dennoch nahm sie am 19.09.2010 an einem Marathonlauf teil.
Nach Ansicht der Mannnheimer Richter reichte dieser Umstand aus, um den hohen Beweiswert eines ärztlichen Attests zu erschüttern. In einem solchen Fall müsse die Arbeitnehmerin einen neuen Beweis dafür vorlegen, dass sie arbeitsunfähig gewesen sei. Nur dann sei der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt sechs Wochen lang weiter zu zahlen. "Es wäre nun an ihr zu erklären, warum sie trotz Krankmeldung an einem Marathon teilnehmen konnte", sagte die Vorsitzende Richterin Dr. Sigrid Bouwhuis.
Die Klägerin berief sich darauf, sie sei psychisch krank gewesen. Es sei ihr sogar geraten worden, Sport zu treiben. Belegen konnte sie dies nicht. Deshalb wiesen die Richter die Klage ab.
In einem weiteren Punkt sah der Arbeitgeber seine Vorbehalte der ehemaligen Angestellten gegenüber bestätigt: Scheinbar habe sie von vornherein gewusst, dass sie bis zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses krank sein werde, sagte der Anwalt der Beklagten. Bereits vor ihrer Krankmeldung habe sie ihr Büro geräumt und Computer-Dateien gelöscht.
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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
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