Kündigung wegen künstlicher Befruchtung
Frauen, die durch eine künstliche Befruchtung schwanger werden wollen, müssen nicht fürchten, ihren Job zu verlieren. Dies hat das Arbeitsgericht Dresden (AZ: AZ 9 Ca 576/10) entschieden und die Kündigung einer Restaurantfachfrau für unwirksam erklärt.
Die Dresdner Richter erklärten die Kündigung für unwirksam, da die Entlassung gegen Treu und Glauben verstoße. Außerdem bewertete es die Kündigung als sittenwidrig und diskriminierend. Die Richter sahen als Kündigungsgrund die wegen der gewünschten Schwangerschaft zu erwartenden Ausfallzeiten der Mitarbeiterin an.
Darüber hinaus wurde der Klägerin gemäß der Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eine Entschädigung in Höhe von 3.600 € zugesprochen, da sie aufgrund der diskriminierenden Behandlung bereits unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen gelitten hatte.
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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
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