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BGH verwirft Revision des Angeklagten im Mordfall einer jungen Biologie- und Chemie-Lehrerin ...

(Worms) Der Bundesgerichtshof hat soeben die Revision des zur Tatzeit 21-jährigen Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen verworfen, mit dem dieser wegen Mordes an einer jungen Biologie- und Chemie-Lehrerin in Bremen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt war.

Darauf verweist der Bremer Rechtsanwalt, Tim Lorenzen, Landesregionalleiter „Bremen" des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf den am 24.01.2011 veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Januar 2011 - 5 StR 538/10.

In dem Fall tötete der 21 Jahre alte, seit seiner Kindheit psychisch schwer gestörte, Angeklagte am 18.Dezember 2009 mit 22 Messerstichen seine frühere Lehrerin, der er vor ihrem Wohnhaus aufgelauert hatte. Nachdem er die junge Frau Ende 2006 an seiner Schule kennen gelernt und sich in sie verliebt hatte, begann er, sie durch Kontaktversuche zu bedrängen. Da sie ihn abwies, schlug seine Zuneigung in Wut und Hass und seine anfängliche Bewunderung für ihre Lebensweise in Neid um. Er beschloss bereits im November 2008, sie zu töten.

Über ein Jahr lang forschte er die persönlichen Lebensumstände des Opfers aus, bevor er die Tat beging. Er wurde durch das Landgericht Bremen wegen Mordes - begangen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit - zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen, so Lorenzen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Lorenzen riet, das Strafmaß in derartigen Fällen zu beachten und in allen strafrechtlich relevanten Fällen, unabhängig von diesem Fall, so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Tim Lorenzen
Rechtsanwalt
Landesregionalleiter „Bremen"
des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
Heberling & Keller Rechtsanwälte in Partnerschaft  
Außer der Schleifmühle 65
28203 Bremen
Telefon: 0421 / 16 05 45
Fax: 0421 / 16 054 66
eMail: lorenzen@heberling-keller.de
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