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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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Abofallen im Internet strafbar

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass sogenannte "Abofallen" im Internet unter den gewerbsmäßigen Betrug fallen. Bisher haben zahlreiche Staatsanwaltschaften die Ermittlungsverfahren gegen die Angebote von Internetbetreibern eingestellt, da sie keine Täuschung der Kunden bejahen konnten. In diesen Fällen liegt keine Täuschung vor, da der Entgelthinweis im Kleingedruckten zu finden war und die Kunden somit die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatten.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass sogenannte "Abofallen" im Internet unter den gewerbsmäßigen Betrug fallen. Bisher haben zahlreiche Staatsanwaltschaften die Ermittlungsverfahren gegen die Angebote von Internetbetreibern eingestellt, da sie keine Täuschung der Kunden bejahen konnten. In diesen Fällen liegt keine Täuschung vor, da der Entgelthinweis im Kleingedruckten zu finden war und die Kunden somit die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatten.
Das Oberlandesgericht Frankfurt sah nun in einem aktuellen Fall die Handlungen der Angeklagten als Betrug an. Schon vor diesem Urteil wurden die zahlreichen angeklagten Internetbetreibern von Zivilgerichten zu Schadensersatz und Unterlassung verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diese Tathandlung das erste Mal auch strafrechtlich geahndet.
Der jüngste Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Justiz möchte diese Misslage zu Lasten der Verbraucher mit einem "Button" lösen. Nach diesem Entwurf muss der Verbraucher ausdrücklich auf mögliche Kosten hingewiesen werden und dies auch per Mausklick bestätigen.
Jedoch wird diese Lösung vom Deutschen Anwaltverein mit der Begründung abgelehnt, dass nur eine strafrechtliche Verfolgung die jeweiligen Täter in ihre Schranken verweist. (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.12.10 - 1 Ws 29/09)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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