McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Schweiz
 
 

OLG Schleswig erklärt die Auslieferung eines serbischen Kriegsverbrechers für zulässig

(Worms) Der erste Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes hat soeben die Auslieferung des serbischen Staatsangehörigen O. an die Republik Serbien wegen des Vorwurfs, Kriegsverbrechen begangen zu haben, für zulässig erklärt.

Darauf verweist der Lübecker Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht Christian Schumacher, Landesregonalleiter „Schleswig-Holstein" des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf die Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 4. Januar 2011 und 25. August 2010, Az.: 1 Ausl. (A) 17/10.

Mit Haftbefehl des Landgerichts Belgrad - Abteilung für Kriegsverbrechen - vom 10. April 2010 wird O. vorgeworfen, als Mitglied der früheren serbischen Milizeinheit "Schakale" am 14. Mai 1999 das albanische Dorf Cusak im Kosovo angegriffen und sich an "ethnischen Säuberungen" beteiligt zu haben. Unter Einsatz von Waffen sollen die Mitglieder der Miliz die Einwohner aus ihren Häusern getrieben, die Häuser durchsucht, geplündert und in Brand gesetzt haben sowie Geld, Schmuck, Möbel, Kraftfahrzeuge und Wertsachen der Bewohner gewaltsam weggenommen haben. Bei dieser Aktion wurden zudem mehrere Menschen ermordet. Der Serbe O. sitzt seit April 2010 in Auslieferungshaft in der Justizvollzugsanstalt Neumünster. Bereits im August 2010 hatte das Oberlandesgericht Schleswig die Auslieferung an Serbien wegen des Vorwurfs eines im Juli 2000 begangenen bewaffneten Raubüberfalls für zulässig erklärt. Die politische Entscheidung der Bundesregierung, die Auslieferung zur Durchführung des Strafverfahrens wegen dieses Vorwurfs tatsächlich umzusetzen und zu bewilligen, erging erst im Dezember 2010.

Gegen diese Entscheidung hatte O. über seinen Verteidiger Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, die jedoch keinen Erfolg hatte, so Schumacher.

Sofern die Bundesregierung die politische Entscheidung treffen wird, auch die Auslieferung wegen des vorgeworfenen Kriegsverbrechens zu bewilligen, kann O. in Serbien vor dem Belgrader Landgericht nicht nur der Prozess wegen des bewaffneten Raubüberfalls, sondern auch der Prozess wegen des vorgeworfenen Kriegsverbrechens gemacht werden. Für den 21. Januar 2011 ist vorgesehen, dass O. an die serbische Staatsanwaltschaft übergeben wird.

Schumacher riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen, unabhängig von diesem Fall, so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Christian Schumacher
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht/
Fachanwalt für Steuerrecht
Landesregonalleiter „Schleswig-Holstein"
des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
Kanzlei Prehn & Partner
Otto-Passarge-Str. 4
23654 Lübeck 
Telefon: 0451 / 610 610
Fax: 0451 / 610 61 11
eMail: info@prehn-recht.de
www.prehn-recht.de
 
«  zurück