Kammergericht Berlin verurteilt libysche Spione
(Worms) Der 1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin hat am 12. Januar 2011 zwei libysche Staatsangehörige wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Darauf verweist der Berliner Rechtsanwalt Christian Tümmler, Landesregionalleiter „Berlin" des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms unter Hinweis auf das Urteil des Kammergerichts (KG) Berlin
vom 12. Januar 2011, Az. (1) 3 StE 5/10-2 (7/10)
Nach den Feststellungen des 1. Strafsenats haben die Angeklagten in der Zeit von August 2007 bis zu ihrer Festnahme am 13. Mai 2010 für den libyschen Geheimdienst planmäßig Oppositionelle in der Bundesrepublik Deutschland ausgeforscht. Der Angeklagte Abdel A. hat danach als Führungsoffizier des libyschen Geheimdienstes ein Netz informeller Mitarbeiter geleitet, sich hierdurch Informationen über in Deutschland und Westeuropa lebende libysche Oppositionelle verschafft und diese an seine Vorgesetzten in Libyen weitergegeben. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte Adel Al. Hat nach Überzeugung des Senats als Informant gearbeitet, libysche Oppositionelle ausgespäht und seine Erkenntnisse an den Angeklagten Abdel A. weitergegeben. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
Tümmler unterstreicht gleichzeitig die Bedeutung einer frühzeitigen und effektiven Verteidigung durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt und weist hierbei u. a. auch auf die im VdSRA -Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - organisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hin.
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