Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen ehemaligen Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz sowie dessen Stellvertreter wegen des Verdachts der Untreue
(Worms) Auf Grund einer Strafanzeige des Präsidiums der Industrie- und Handelskammer Koblenz vom 14.12.2010 führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen den 61-jährigen ehemaligen Hauptgeschäftsführer sowie dessen 60-jährigen Stellvertreter wegen des Verdachts der Untreue.
Darauf verweist der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf die Mitteilung der Staatsanwaltschaft (StA) Koblenz vom 12.01.2011.
Gegenstand der Strafanzeige, die sich auf ein von dem Präsidium der IHK Koblenz in Auftrag gegebenes Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stützt, sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft folgende Sachverhalte:
Bei externen Auftragsvergaben wurde von dem ehemaligen Hauptgeschäftsführer entgegen interner Richtlinien auf die Einholung von Vergleichsangeboten verzichtet. Der Bericht der Wirtschaftsprüfer stellt weiterhin fest, dass der Hauptgeschäftsführer seinen Dienstwagen sowie bei der Industrie- und Handelskammer angestellte Fahrer entgegen der vertraglich festgelegten Regelungen bzw. ohne eine entsprechende Berechtigung pflichtwidrig für private Fahrten und Dienstleistungen eingesetzt hat. Ferner ergibt sich aus dem Gutachten des Weiteren, dass der ehemalige Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz gegenüber dem Gastronomischen Bildungszentrum Koblenz e.V., dessen stellvertretender Vorsitzender er gleichzeitig ist, Beratungsleistungen abgerechnet hat, obwohl ein Beratungsvertrag zwischen dem Beschuldigten und dem Gastronomischen Bildungszentrum Koblenz e.V. (nachfolgend: GBZ) nicht bestanden hat.
Darüber hinaus stellten die Wirtschaftsprüfer fest, dass der 61-jährige Beschuldigte in seinem Eigentum stehenden Wein an die Deutsche Weinschule, eine Einrichtung des GBZ, verkauft hat. Zu der Angemessenheit der vom GBZ hierfür gezahlten Preise konnte bisher keine Aussage getroffen werden. Zudem ist dem Bericht der Wirtschaftsprüfer zu entnehmen, dass das GBZ Reisekosten, welche für die Begleitung des ehemaligen Hauptgeschäftsführers durch seine Ehefrau unter anderem auf Fernreisen insbesondere für die Deutsche Weinschule entstanden sind, getragen hat. Nach Bekanntwerden des durch das Präsidium erteilten Untersuchungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde ein Teil der vom GBZ verauslagten Reisekosten von Seiten des Beschuldigten und seiner Ehefrau an das GBZ zurück erstattet.
Für eine im Februar 2009 in den Räumen des GBZ ausgerichtete Geburtstagsfeier wurden die hierfür verauslagten Kosten in Höhe von 1.500,- EUR dem ehemaligen Hauptgeschäftsführer von Seiten des Vereins umgehend in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wurde ausweislich des Gutachtens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erst nach Bekanntwerden der beauftragten Sonderuntersuchung beglichen. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK, welcher gleichzeitig die Geschäfte des GBZ führt, hat ausweislich der Feststellungen der Wirtschaftsprüfer die Begleichung dieser Rechnung in der Zwischenzeit nicht ernsthaft eingefordert.
Wie sich aus dem Bericht der Wirtschaftsprüfer weiterhin ergibt, gewährte die IHK Koblenz dem GBZ jährlich Investitionszuschüsse zur Finanzierung notwendiger Investitionen. Für die Art der Verwendung dieser Zuschüsse seien von der IHK Koblenz erst in jüngster Zeit Nachweise gefordert worden, so dass die zweckentsprechende Verwendung der Zuschüsse durch den ehemaligen Hauptgeschäftsführer nicht überprüft worden sein dürfte.
Der Leitende Oberstaatsanwalt der StA Koblenz, Dr. Horst Hund, erklärte, dass die Angaben in der Strafanzeige, die offensichtlich nicht nur zu den Strafverfolgungsbehörden, sondern auch an die Medien gelangt sei, jetzt überprüft werden. Das Ergebnis sei noch völlig offen.
Möthrath empfahl, den Ausgang zu beachten und in allen strafrechtlich relevanten Fällen, unabhängig von diesem Fall, so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. – www.vdsra.de - verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
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