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Alexander Meyer
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Kein Anspruch Schröder gegen die "Morgenpost am Sonntag"

Als der Skandal um die Trunkenheitsfahrt der ehemaligen evangelischen Bischöfin Käßmann aktuell war, hatte ein Anwalt behauptet, dass Gerhard Schröder bei dieser Fahrt Beifahrer gewesen sei. Diese Aussage griff die besagte Zeitung auf und veröffentlichte einen entsprechenden Artikel. Daraufhin begehrte der Altbundeskanzler Richtigstellung.


Der Altbundeskanzler Gerhard Schröder kann keine Richtigstellung von der Zeitung "Morgenpost am Sonntag" verlangen.
Als der Skandal um die Trunkenheitsfahrt der ehemaligen evangelischen Bischöfin Käßmann aktuell war, hatte ein Anwalt behauptet, dass Gerhard Schröder bei dieser Fahrt Beifahrer gewesen sei. Diese Aussage griff die besagte Zeitung auf und veröffentlichte einen entsprechenden Artikel. Daraufhin begehrte der Altbundeskanzler Richtigstellung.
Die Hamburger Richter lehnten den Antrag ab.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Ruf von Gerhard Schröder nicht nachhaltig gelitten hat. (LG Hamburg, Urteil vom 13.08.10 - 324 O 194/10)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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