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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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Internetcafe-Betreiber haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden

Begehen die Kunden eines Internetcafes Urheberrechtsverletzungen, so haftet der Betreiber, falls er die Internetzugänge nicht mit ausreichenden Schutzmaßnahmen ausgestattet hat.


Begehen die Kunden eines Internetcafes Urheberrechtsverletzungen, so haftet der Betreiber, falls er die Internetzugänge nicht mit ausreichenden Schutzmaßnahmen ausgestattet hat.
Im zugrundeliegenden Fall verklagte ein Musikverlag, der die Nutzungsrechte an einem Filmwerk besaß, einen Internetcafe-Betreiber. Ein Kunde des Cafes stellte über einen Rechner des Beklagten diesen Film in einer P2P-Börse zum Upload bereit. Der Beklagte wies die Klage zurück, mit der Begründung, dass nicht er selbst, sondern einer seiner Kunden gehandelt hat.
Das Landgericht Hamburg sprach dem Musikverlag einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber zu, sowie einen Streitwert von 10.000 €. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass zwar berücksichtigt wurde, dass der Beklagte nicht selbst gehandelt hat, er hat es aber unterlassen etwaige Schutzmaßnahmen zu ergreifen. (LG Hamburg, Beschluss vom 25.11.10 - 310 O 433/10)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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