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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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eBay haftet nicht für Markenverstöße von Nutzern

Im Schlussantrag Jääskinens des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshofs gab dieser an, dass eBay grundsätzlich nicht für Markenverstöße haftet, da sich das Internetauktionshaus in einer neutralen Stellung befindet. eBay ist nur haftbar, für den Inhalt der Daten, die es als Werbender einem Suchmaschinenbetreiber mitteilt.


Die Internetauktionsplatform eBay haftet nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs nicht für Verstöße gegen das Markenrecht, die von Nutzern begangen werden. Falls ein Nutzer eine Markenverletzung fortführt, obwohl eBay die Verletzung dieser Marke gemeldet wurde, kann das Unternehmen haftbar gemacht werden.
Im zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der Kosmetikkonzern L'Oreal in mehreren Ländern Anzeige gegen eBay erstattet, da auf der Internetplatform mehrere gefälschte Parfüms verkauft wurden und eBay diesen Markenverstößen nicht ausreichend vorbeugt.
Im Schlussantrag Jääskinens des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshofs gab dieser an, dass eBay grundsätzlich nicht für solche Markenverstöße haftet, da sich das Internetauktionshaus in einer neutralen Stellung befindet.
(EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 09.12.10 - C-324/09)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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