Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Studenten wegen Ermordung eines Obdachlosen in Berlin ...
(Worms) Der Bundesgerichtshof hat soeben die Revision eines Studenten aus Berlin gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Berlin wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und zehn Monaten als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Darauf verweist der Berliner Rechtsanwalt Christian Tümmler, Landesregionalleiter „Berlin" des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 07.12.2010 zum Beschluss vom 22. November 2010 - 5 StR 370/10.
In dem Fall lernte der angetrunkene Angeklagte, ein Student, Ende August 2009 nachts am Bahnhof Zoo in Berlin einen alkoholkranken Obdachlosen kennen und nahm ihn mit in seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Nachdem sich der Obdachlose auf einem Sofa zum Schlafen niedergelegt hatte, holte der Angeklagte eine Axt und spaltete dem arg- und wehrlosen Opfer den Schädel. Ein Motiv konnte das Landgericht nicht feststellen. Anschließend zerteilte der Angeklagte die Leiche, versteckte Kopf und Torso auf dem Gelände eines ehemaligen Güterbahnhofs und beseitigte die Spuren der Tat. Das Erlebte beeinträchtigte ihn seelisch jedoch derart, dass er sich nach zwei Tagen einer Freundin offenbarte.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs, so Tümmler, hat nun die Revision des Angeklagten, der vom Landgericht Berlin wegen Mordes - begangen im Zustand eingeschränkter Schuldfähigkeit - zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und zehn Monaten verurteilt worden war, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Tümmler unterstreicht die Bedeutung einer frühzeitigen und effektiven Verteidigung durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt und weist hierbei u. a. auch auf die im VdSRA -Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - organisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hin.
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