Kein namensrechtlicher Schutz für "Freie Wähler"
Der Bezeichnung "Freie Wähler", welche auch als Internetseite verwendet wird, kommt kein namensrechtlicher Schutz zu. Es handelt sich um eine reine Gattungsbeschreibung, welche aus zwei verschiedenen Wörtern zusammengesetzt ist.
Der Bezeichnung "Freie Wähler" ist nicht namensrechtlich geschützt. So entschied das Oberlandesgericht Schleswig. Der Bundesverband der Freien Wähler fühlten sich durch den Beklagten, der die Internetseite "Freie-Waehler-Nordverbund.de" betreibt, in seinen Namensrecht verletzt. Nach Ansicht des Gerichts hat der Bundesverband keinen Anspruch auf das alleinige Namensrecht, da es sich bei dem Begriff "Freie Wähler" um eine reine Gattungsbeschreibung handelt. Zudem fehlt ihm die originäre Unterscheidungskraft. Außerdem hat die Bezeichnung keinerlei Verkehrsgeltung erlangt.(OLG Schleswig, Urteil vom 22.10.10 - 17 U 14/10)
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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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