McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Schweiz
 
 
Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Zeuggasse 7 (Eingang B)
86150 Augsburg


» zum Anwaltsprofil

Schadensersatz wegen unerlaubten Filesharings von Musiktiteln

Wegen unerlaubten Anbietens von Musikstücken auf einer Internettauschbörse sind lediglich 15 € Schadensersatz pro Titel fällig und die Anwaltskosten können nicht erstattet werden.

Wegen unerlaubten Anbietens von Musikstücken auf einer Internettauschbörse sind lediglich 15 € Schadensersatz pro Titel fällig. So entschied das Landgericht Hamburg.
Im zugrundeliegenden Fall forderten die Klägerinnen eine deutlich höhere Schadensersatzsumme sowie die Erstattung der Anwaltskosten. Seine Entscheidung begründete das Gericht damit, dass diejenige Vergütung zu ermitteln ist, welche Kunden der Tauschbörse im Rahmen eines fiktiven Lizenzvertrags als angemessene Gebühr vereinbaren würden. Da es für diesen Fall keinen feststehenden Tarif gibt, musste das Gericht die Gebühr mittels Schätzung feststellen. Hierbei bediente sich das Gericht der Tarife der GEMA, die Vergütungen für die öffentliche Zugänglichmachung von Musik festsetzt. Nach Berücksichtigung aller Umstände legte sich das Gericht auf 15 € je Titel fest, insbesondere unter Beachtung der Nutzungsdauer von sieben Monaten.
Zudem verneinte das Gericht die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für die außergerichtliche Abmahnung. (Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.10.2010 - 308 O 710/09)

Hinweis: In den meisten Abmahnfällen wird eine nicht vergleichbare Konstellation vorliegen, da die Abmahnenden Kanzleien inzwischen insbesondere bei der Bevollmächtigung anders vorgehen. Es ist daher nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, sich tatsächlich auf dieses Urteil zu berufen.

Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage www.anwaltbuero47.de.

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
anwaltsbüro47 – Rupp Zipp Meyer Wank – Rechtsanwälte
www.anwaltsbuero47.de - www.bildrechtskanzlei.de
 
«  zurück