Hat ein Dienstherr ein Amt im konkret-funktionellen Sinne (also einen Dienstposten) zu besetzen, der für die angesprochenen Bewerber eine Beförderung mit sich bringt, so ist diese Entscheidung grundsätzlich gemäß Art. 33 Abs. 2 GG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen. mehr...
(Worms) Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat soeben ein Urteil des Landgerichts Offenburg aufgehoben, in welchem ein hauptamtlichen Bürgermeister einer südbadischen Gemeinde der Vorteilsannahme für schuldig gesprochen, er verwarnt und die Verhängung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 160 Euro vorbehalten worden war. mehr...
(Stuttgart) Mitglieder eines Betriebsrats im Restmandat können vom Arbeitgeber keine Vergütung für die mit ihrer Betriebsratstätigkeit verbundenen Freizeitopfer verlangen. mehr...
(Kiel) Durch das Dritte Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz vom 21. Dezember 2006 hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Wohnmobilen mit Rückwirkung auf den 1. Januar 2006 neu geregelt. Dazu hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass die rückwirkende Inkraftsetzung dieser Neuregelungen nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt. mehr...
Wenn Juristen vom „Berliner Testament“ sprechen, handelt es sich um die am häufigsten gewählte Variante des gemeinschaftlichen Testaments. Es ist ausschließlich verheirateten Paaren und seit neuester Zeit auch eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern vorbehalten. Ziel dieser Art von Testament ist es den überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner versorgt zu wissen. Somit bestimmen sich beide Ehegatten zum alleinigen Erben, wobei häufig vergessen wird, welche Erbenart gemeint ist: Vor- oder Nacherbe oder Vollerbe. Infolge der noch fehlenden Abkömmlinge vergessen die Testierer häufig die Schlusserbfolge zu regeln, was fatale Folgen haben kann, zum einen können plötzlich Personen gesetzliche Erben werden, die man gar nicht erwünscht hat, zum anderen entsteht häufig eine Erbengemeinschaft, deren spätere Auseinandersetzung mitunter schwierig werden kann und viel Müh, Schweiß und Kosten verursacht.
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Der Fall: Die Beklagte ist ein Unternehmen, das Fenster und Türen herstellt und vertreibt. Ihre Produkte vertreibt sie ausschließlich an den Fachhandel. Der Kläger war für die Beklagte zuletzt als Marketingleiter tätig. Arbeitsvertraglich hatten die Beklagte und der Kläger ein Wettbewerbsverbot vereinbart. Danach war der Kläger verpflichtet, während der Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses nicht für ein Unternehmen tätig zu sein, welches mit der Beklagten in Konkurrenz steht. Als Konkurrenzunternehmen waren solche Unternehmen definiert, die mit dem Vertrieb von Fenstern und Türen befasst sind. Der Kläger arbeitete nach seinem Ausscheiden im Streitzeitraum als selbständiger Handelsvertreter für einen Fachhändler und vertrieb Fenster und Türen lediglich an den Endverbraucher. Für den von ihm beachteten Teil des Wettberwerbsverbotes machte er eine Karenzentschädigung geltend. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 -) mehr...
Für das Minderungsrecht des Mieters spielt es keine Rolle, ob der Lärm von anderen Mietern, vom Vermieter oder von Dritten ausgeht. Es ist auch nicht davon abhängig, ob den Vermieter hieran ein Verschulden trifft oder ob er die Beeinträchtigung unterbinden kann. Störungen durch Lärm sind sehr unterschiedlich geartet und haben verschiedene Ursachen. Beeinträchtigungen durch Lärm können zum Dritten aber auch von außen auf die Mietsache einwirken. mehr...
Sachverhalt: Die seit 1981 bestehende Betreuung einer Mutter für ihren Sohn war zuletzt im Jahr 2004 mit dem Aufgabenkreis „alle Angelegenheiten inklusive Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post sowie Entscheidung über den Fernmeldeverkehr“ verlängert worden. mehr...
Die beklagte Bank hatte immer und bei jedem einzelnen Rechtsgeschäft die
Vorlage des Betreuerausweises durch den Betreuer gefordert.
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(Kiel) Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat sich soeben zu der Frage geäußert, ob verlorene Aufwendungen im Rahmen eines Hausbaus als außergewöhnliche Belastungen (agBel) berücksichtigt werden können. mehr...
Die Vorgehensweisen gegen Versicherungsgesellschaften um möglicherweise zu Unrecht nicht ausbezahltes Geld einzufordern sind dabei vielfältig. mehr...
In dem hier zugrunde liegenden Fall begehren die Erben des verstorbenen Versicherungsnehmers aufgrund seiner abgeschlossenen Gebäudeversicherung auf Grundlage der VGB 62 Entschädigung wegen eines Brandes im Hause des Erblassers. mehr...
Das LG Köln hat am 19.11.2009 entschieden, dass im OWi-Verfahren nur ausnahmsweise dem Betroffenen ein Pflichtverteidiger zuzuordnen ist. Das ist der Fall, wenn der Betroffene die Fahrerlaubnis für seinen Arbeitsplatz in einem kleinen Betrieb benötigt und gegen ihn noch weitere Bußgeldverfahren aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitungen laufen. mehr...
(Kiel) Das Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen gemäß § 8 b Abs. 3 KStG auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist unabhängig von der Höhe der Beteiligung generell erstmals im Veranlagungszeitraum 2002 anwendbar. mehr...
(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Grundbesitz nicht von der Grundsteuer befreit ist, wenn die öffentliche Hand das Grundstück einem privaten Unternehmer zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben überlässt. mehr...
(Kiel) Der Bundesfinanzhof hat soeben entschieden, dass auch einzelne Musiker umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen können. mehr...
(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat soeben über die immer wieder streitige Frage nach einer „liquiditätsschonenden" Buchwertfortführung im Zusammenhang mit einer Sacheinbringung entschieden. mehr...
(Kiel) In einer soeben veröffentlichten Entscheidung befasste sich das Landgericht Coburg mit der Frage, wieviel Schmerzensgeld ein Fahrradfahrer nacheinem Verkehrsunfall beanspruchen kann. mehr...
Wer als Auszubildender berufsunfähig wird, hat grundsätzlich Anspruch auf Leistungen von seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicheurng. Fraglich war jedoch bisher, auf welche Tätigkeit abzustellen ist. Auf die Ausbildung an sich oder auf die später aufzunehmende Tätigkeit? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Gericht in Zivilsachen, geklärt: Es ist auf die Tätigkeit abzustellen, die mithilfe der Ausbildung aufgenommen werden soll.
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