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Heiko Hecht
Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Elbchaussee 16
22765 Hamburg


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Arbeitsrecht - Einsicht in die Personalakte ggf. auch nach Beendigung des Arbietsverhältnisses

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 16. November 2010 - 9 AZR 573/09 - entschieden, daß ein Arbeitnehmer auch nach BEendigung des Arbeitsverhältnisses ein Einsichtsrecht in die beim ehemaligen Arbeitgeber geführte Personalakte zustehen kann.

Der Kläger des Verfahrens war bei einem Versicherungsunternehmen, vom 1. Januar 2006 bis zum 30. Juni 2007 als Leiter im Schadenbüro beschäftigt. Die Personalakte des Klägers wurde auch nach sienem Ausscheiden weitergeführt. Im Rahmen einer Zeugnisauseinandersetzung wurde ihm aus dem Personalbüro mitgeteilt, dass Gründe vorhanden seien, die auf seine mangelnde Loyalität schließen ließen.

Der Kläger verlangte daraufhin Einsicht in seine Personalakte. Die Arbeitgeberseite verweigerte dies mit Hinweis auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Das BAG verurteilte die Arbeitgeberin, dem Kläger Einsicht in seine Personalakte zu gewähren, weil derArbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein berechtigtes Interesse daran habe, den Inhalt seiner fortgeführten Personalakte auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
 
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