McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Schweiz
 
 

Erbschaften für weitläufigere Verwandte bald teurer/ Gegebenenfalls noch vor Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform Vermögen übertragen

(Nürnberg) Nach den Plänen der Bundesregierung zur Reform der Erbschaftsteuer, die nach den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31.01.2007 spätestens zum 31.12.2008 in Kraft zu treten hat, müssen entferntere Verwandte demnächst bei Erbschaften und Schenkungen deutlich tiefer als bisher in die Tasche greifen.

Wer keine Kinder, Enkel oder einen Ehegatten hat, dem er sein Vermögen nach seinem Tode überlassen kann, so der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (DANSEF) mit Sitz in Nürnberg, sollte prüfen, ob er noch vor dem Inkrafttreten der Reform Teile seines Vermögens auf den zukünftigen Erben übertragt, um diesem eine deutlich höhere Steuerlast in Zukunft zu ersparen. Dies, so Passau, gilt auch bei einer beabsichtigten Vererbung an Verwandte wie Geschwister, Neffen und Nichten oder Vettern und Cousinen. Der Grund: Zum Ausgleich dafür, dass der Gesetzgeber nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sogenannte „Familiengebrauchsvermögen“ bei Vererbung im engsten Familienkreis (Ehegatten, Kinder, Enkel) möglichst steuerfrei belassen muss, werden die Steuersätze bei Vererbung oder Verschenkung von Vermögen an entferntere Verwandte sowie Familienfremde drastisch angehoben. Wer z. B. bisher seiner Nichte nach dem Tode einen Betrag von € 150.000,00 hinterließ, so Passau, löste damit für diese eine Erbschaftsteuer von € 23.749,00 aus. In Zukunft werden es jedoch € 54.000,00 sein, da der Gesetzgeber den Eingangssteuersatz selbst bei kleinen Erbschaften oberhalb einem Freibetrag von € 20.000,00 von bisher 12 % auf satte 30 % anhebt. Wer seinen zukünftigen Erben derartige Mehrbelastungen ersparen wolle, so Passau, solle sich dringend noch kurzfristig entsprechend steuerlich beraten lassen.

Bundesweit mehr als 700 auf Erb-, Erbschaftsteuerrecht sowie Scheidungsrecht spezialisierte Anwälte und Steuerberater finden Sie unter www.dansef.de

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Steuerberater
Jörg Passau
DANSEF-Vizepräsident
c/o Passau, Niemeyer & Partner
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: 0431/974 300
Telefax: 0431/974 3099
E-Mail: j.passau@PaNi-C.de

 
«  zurück