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Günther H. Raiser
Thümmel, Schütze & Partner (GbR)
Urbanstr. 7
70182 Stuttgart

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China – ein Wachstumsmarkt auch für mittelständische Unternehmen? Olympische Spiele rücken das „Reich der Mitte“ wieder in den Brennpunkt

(Brühl) Soeben sind in China die Olympischen Spiele zu Ende gegangen. Über zwei Wochen stand das „Reich der Mitte“ im Blickpunkt der Weltöffentlichkeit. Auch deutsche Unternehmen haben die Spiele mit besonderem Interesse verfolgt – gilt China doch als einer der Wachstumsmärkte weltweit. Aber, wie sicher ist ein derartiges Engagement in China? Lohnt sich der Einstieg trotz allen Risikos auch für mittelständische Unternehmen?

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Günther Raiser, China-Rechtsexperte und Landesregionalleiter Baden-Württemberg der DASV – Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit SitzIn Brühl, bejaht diese Frage und betont: Gerade auch für mittelständische Firmen bietet China noch ein riesiges Wachstumspotential! Wichtig, so Raiser, sei es allerdings, dass ein Engagement in China auf einer soliden Vorbereitung beruht und sich ein Investor auch darüber im Klaren ist, dass mit den enormen .Chancen auch gewisse Risiken verbunden sind, die es zu begrenzen gelte.
Lange Zeit sei neben den strengen Restriktionen die große „Rechtsunsicherheit“. In China ein gravierender Risikofaktor für alle ausländischen Investoren gewesen. Dies, so Raiser, habe sich seit dem Jahr 2001 durch Überarbeitung und die Schaffung neuer gesetzlicher Bestimmungen, wie z. B. das Patentgesetz, im Bereich des Markenschutzes und Urheberrechts oder auch bei der „Produktpiraterie“ geändert, auch wenn ausländische Investoren immer noch nicht in dem Masse abgesichert seien, wie beispielsweise in der EU oder den USA. Auch kenne das chinesische Rechtssystem bis heute immer noch keine „Niederlassungsfreiheit“.
Wer deshalb in China investieren wolle, so Experte Raiser, der als Partner derinternational ausgerichteten Stuttgarter Anwaltsfirma Thümmel, Schütze & Partner, schon viele deutsche Firmen bei ihrer Niederlassung in ganz Asien unterstützt hat, müsse sich gewisser „Investitionsvehikel“ bedienen, beispielsweise durch Kooperationen oder Zusammenschlüsse. Dabei stünden dem Investor derzeit mehrere Rechtsformen für sein Engagement zur Verfügung, wie z. B. das sogen. „Equity Joint Venture“, das sogen. „Co-operativ betriebene Joint-Venture”, die “Wholly Foreign Owned Enterprise” – eine ausländische kapitalisierte Gesellschaft –, die Form der „AG“, also der Aktiengesellschaft , sowie das „Regional Head Office“ in Shanghai, wobei bei allen Formen der chinesischen Kapitalgesellschaften, vergleichbar dem deutschen Recht, der Grundsatz gelte, dass die Haftung auf das Kapital der Gesellschaft beschränkt ist, sodass eine „Haftungsbeschränkung“ aus den ausländischen Aktivitäten gewährleistet sei.
Damit, betont Raiser, sei zwar immer noch keine Rechtssicherheit im „deutschen Sinne“ gewährleistet. Auch komme es leider immer noch viel zu häufig vor, dass ursprünglich aufgestellte investitions- und Businesspläne „viel zu optimistisch“ aufgestellt waren, sodass nicht selten „Kapital“ nachgeschoben werden müsse. Unter dem Strich jedoch, so der Chinarechtsexperte, lohne sich gerade auch für mittelständische Unternehmen noch der Einstieg in den chinesischen Markt, da Absatzchancen und Produktionskosten dort immer noch auf einem Niveau lägen, von dem deutsche Unternehmer „nur träumen“ könnten. Wer sein Engagement in China solide und nicht zu optimistisch plane und sich gegen bestehende Rechtsrisiken durch vorherige kompetente Beratung absichere, so Raiser, könne dort derzeit immer noch in einen riesigen Wachstumsmarkt einsteigen.
Der Autor ist der Landesregionalleiter Baden-Württemberg der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Für Rückfragen steht Ihnen der Autor gerne zur Verfügung
Thümmel, Schütze & Partner
Rechtsanwalt Dr. Günther Raiser*
Urbanstr. 7
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 – 16670 Fax.: 0711 – 1667 – 290
Email: guenther.raiser@tsp-law.com
*Autor des Buches „Gesellschaftsrecht in der Volksrepublik China“
 
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