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BAG entscheidet: Arbeitnehmer dürfen Teilnahme an Personalgespräch verweigern

Ein Angestellter kann die Weisung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einem Personalgespräch verweigern, wenn dieses ausschließlich die Änderungen der Arbeitsbedingungen zum Gegenstand hat.

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beinhaltet das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht das Recht, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem Personalgespräch über eine Änderung der arbeitsvertraglichen Bedingungen zu verpflichten. Eine Abmahnung für den Fall der Weigerung des Arbeitnehmers in einem solchen Fall, ist unwirksam (BAG, Urteil vom 23.06.2009, Aktenzeichen 2 AZR 606/08).

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Kanzlei für Arbeitsrecht
Axel Pöppel
Rechtsanwalt
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