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Erlöschen des Urlaubsanspruches bei Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaub

Anders als bei einer eigenen Erkrankung erlischt der Urlaubsanspruch, wenn ein Elternteil während des Urlaubs sein erkranktes Kind pflegt und die Pflege nach ärztlichem Attest auch erforderlich ist.

Nach dem Bundesurlaubagesetz erlischt der Urlaubsanspruch bei attestierter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers.
In einem jüngst vom ArbG Berlin entschiedenen Fall (Urteil vom 17.06.2010 - 2 Ca 1648/10)ging es um die Frage, ob auch die Erkrankung eines Kindes "den Urlaub erhält".
Hier hat das Arbeitsgericht entschieden, daß der Urlaub in diesem Fall verbraucht wird, wie auch im Fall des Urlaubs bei "normaler Gesundheit.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Pöppel – Rechtsanwälte
Kanzlei für Arbeitsrecht
Axel Pöppel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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