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Martin Josef Haas
MJH Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fuggerstr. 14
86830 Schwabmünchen


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Fondsanleger obsiegt gegen vermittelnde Bank

(Schwabmünchen Augsburg) Weiteres wichtiges Urteil betreffend dei Aufklärungspflichten der Bank bei Vermittlung des VIP Medienfonds 3

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte am 30.06.2010 zu Gunsten eines Anlegers, der sich von seiner Bank falsch beraten fühlte.

Das Landgericht hatte Schadensersatzansprüche des Klägers wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages bejaht, die Beklagte Bank war in Berufung gegangen.

Zwischen den Parteien ist der Inhalt des Beratungsgespräches streitig, unstreitig ist jedoch, dass tatsächlich ein Beratungsgespräch über den Medienfonds stattfand.

Der konkrete Inhalt des Beratungsgesprächs konnte nach Ansicht des Oberlandesgerichts dahingestellt bleiben: Die Beklagte hat ihre Pflicht zur anlegergerechten und anlagegerechten Beratung unabhängig von dem streitigen Inhalt des Beratungsgesprächs verletzt. Nach den unstreitigen Feststellungen hatte die Bank jedenfalls den Anleger nicht über die ihr zufließende Rückvergütung in Höhe von 8,25 % aufgeklärt.

Martin J. Haas Rechtsanwälte, Herr Rechsanwalt Haas meint: Die Rechtsprechungsentwicklung macht es für geschädigte Anleger naheliegend Schadenseratz gegenüber Banken einzufordern die nicht vollumfänglich aufgeklärt haben. Wer diese Entwicklung als Anleger nicht ausnützt, muss halt mit seinen Verlusten leben.
 
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