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Urheberrechtsreform seit 1.9.08 in Kraft: 100 EUR-Abmahnung / Auskunftsanspruch

Zum 01.09. ist die neue Urheberrechtsreform in Kraft getreten, so bestimmt es das inzwischen verkündete Gesetz.

Durch die Umsetzung werden zahlreiche Gesetze überarbeitet und aktualisiert, u.a. das Urheberrechtsgesetz, das Markengesetz und das Patentgesetz.
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1191.pdf

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft den Bereich der Abmahnung. Ab sofort sind bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung auf 100,- Euro begrenzt. Zudem erhält der Urheber einen eigenen Auskunftsanspruch gegen Access-Provider.

 
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