Kostenträchtige Rechtsverteidigung zu Lasten der AG. Dies, falls Streithelfer mehreren parallelen Anfechtungsverfahren beitreten und das LG die Verfahren nicht verbindet.
(Schwabmünchen Augsburg) Sehr interessante Entscheidung im Bankrecht. Der Bundesgerichtshof hat am 10.5.2010 entschieden, dass Streithelfer im Fall des Beitritts zu mehreren Anfechtungsverfahren jeweils ihre Kosten ersetzt verlangen können.
Das Landgericht hatte die Verfahren nicht verbunden, womit jeweils rechtlich selbständige Verfahren und Rechtsvertretungen zulässig und abzurechen waren.
Wir, Martin J. Haas Rechtsanwälte, Herr Martin J. Haas Rechtsanwalt beglückwünschen den Kollegen, welcher mehrfach den Beitritt seiner Mandantschaft zu den verschiedenen Anfechtungsverfahren erklärte. Auch wenn das LG entgegen gesetzlicher Bestimmungen nicht verbunden hatte, darf auch einmal einem Rechtsanwalt zu so einem „Glücksfall“ gratuliert werden, erst recht wenn drei Anerkenntnisurteile die Einschätzung der Sach- und Rechtslage des Rechtsanwaltes des Streithelfers selbstverständlich als mehrfach richtig bestätigen. Die Chance auf eine Wiederholung dieser gebührenrechtlich erfreulichen Konstellation sollte jeder Prozessvertreter von Steithelfern selbst einschätzen.
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