Ehegattenunterhalt nach der Scheidung: Betreuungsunterhalt und die Abschaffung des Betreuungsbonus!
Der pauschale Abzug eines Betreuungsbonus von seinem Einkommen kommt nicht in Betracht.
Der für das Familienrecht zuständige zwölfte Zivilsenat hat am 21.04.2010 zwei wesentliche Leitsätze geschaffen, die die familienrechtliche Praxis künftig nachhaltig prägen werden. Die Leitsätze lauten:
Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt aus elternbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 2 BGB besteht nur, solange der betreuende Elternteil das Kind auch tatsächlich betreut.
und:
Ob das Einkommen des gemäß § 1570 BGB unterhaltsberechtigten Elternteils, das dieser neben der Kindesbetreuung erzielt, nach § 1577 Abs. 2 BGB bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist, hängt davon ab, in welchem Maße er nach § 1570 BGB von der Erwerbsobliegenheit befreit ist.
Der pauschale Abzug eines Betreuungsbonus von seinem Einkommen kommt dagegen nicht in Betracht.
Damit wird sich die Argumtentationsstrategie von Anwälten betreuender Mütter wandeln.
Treffen Sie die richtige Entscheidung: streiten Sie nur, wenn es sich lohnt!
Wir wünschen ein frohes Pfingstfest.
Martin J. Haas
Rechtsanwalt, auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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