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Martin Josef Haas
MJH Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fuggerstr. 14
86830 Schwabmünchen


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Altersarmut – Früher oder später? Individuelle Vermögensplanung über den Tod hinaus?

Soweit dieser Arbeitnehmer ca. 120 T€ an Sozialversicherungsabgaben und Rentenversicherung bezahlte ist diese Geld, soweit 5 Jahre Rente bezahlt wurde ggf. bis auf ca. 30 T€ verbraucht, die für einen Pflegefall dann nur ca. 12 Monate reichen.

In einem Artikel des Magazins der Spiegel vom 21.10.2003 war einmal folgendes zu entnehmen: Fachleuten zufolge werden in Deutschland 200 Milliarden Euro vererbt - pro Jahr vererbt.

Man fragt sich, wer wem soviel hinterlässt. Dies dürfte kaum auf die durchschnittliche Familie in Deutschland zutreffen. Im Gegenteil. Bei einem heute 75 jährigen Mann der in Deutschland als Arbeitnehmer ab seinem 16ten Lebensjahr zu durchschnittlichen Lohn
40 Jahre arbeitete, dürfte, soweit er heute noch am Leben ist eine Rente i. H. v. maximal
€ 1.600,00 brutto vor Abzug von Steuern und Versicherungen sowie Wohnkosten besitzen. Nach Abzug dieser Kosten verbleiben ihm dann ggf. 400,00 – 500,00 € zu Leben. Kommt eine größere Operation oder Reparaturen hinzu, oder müssen, soweit überhaupt vorhanden, angesparte Rücklagen aufgebraucht werden.

Soweit dieser Arbeitnehmer ca. 120 T€ an Sozialversicherungsabgaben und Rentenver-sicherung bezahlte ist diese Geld, soweit 5 Jahre Rente bezahlt wurde ggf. bis auf ca. 30 T€ verbraucht, die für einen Pflegefall dann nur ca. 12 Monate reichen.

Stirbt der Mensch nicht und wird eine wird zum Pflegefall, wird eine gerichtliche Betreuung notwendig, wird das in seinem Eigenheim u. U. gehörende Eigenheim vom Betreuer verkauft und für die Pflegekosten verwertet.

Gehören seine Kinder zu den besser Verdienenden, werden sie ggf. zum Elternunterhalt zusätzlich herangezogen.

Die Frage ist somit was man machen kann um so einen Schicksal zu entrinnen. Nicht immer, aber manchmal kann es sich lohnen, das zu Lebzeiten erworbene Eigenheim dann entgegen der Einräumung eines Wohnrechts an das / oder die Kinder zu übertragen, die sich zudem zu Wart und Pflege verpflichten können. Dann steigen ggf. im Einzelfall die Chancen das mühevoll zu Lebzeiten erworbene Haus zu vererben und nicht für den Anfall der Pflegekosten ggf. einmal zu verlieren.

Nachdem wir und auch unsere Kinder ohnehin kein Eigentum „mitnehmen“ können reine Geschmackssache, ob man hier versucht „eigentumserhaltende“ Maßnahmen zu ergreifen oder aber schlichtweg dem Schicksal seinen Lauf zu lassen. Hilfreiche Juristen gibt es „zu Hauf“. Wählen Sie aber nur diejenigen, den Sie vertrauen können.
 
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