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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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Sicherung des WLAN-Anschlusses

Einer Privatperson kann nicht zugemutet werden ihre Netzwerksicherheit ständig auf dem neusten Stand der Technik zu halten, so dass es bei einem privaten WLAN-Anschluss genügt, dass die zum Zeitpunkt der Installation des Anschlusses marktüblichen Sicherungen mitinstalliert werden.

Der BGH hatte sich mit einem nicht ausreichend gesicherten WLAN- Anschluss einer Privatperson zu beschäftigen, über den der Musiktitel „Sommer unseres Lebens“ in einer Tauschbörse zum Download angeboten wurde. Der Inhaber befand sich jedoch zum Zeitpunkt der Tathandlung nachweislich im Urlaub, so dass erwiesen war, dass die Urheberrechtsverletzung durch einen unberechtigten Dritten begangen wurde. Grundsätzlich obliegt auch dem privaten Anschlussinhabers eines WLAN- Anschlusses die Pflicht diesen vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen und so einen Missbrauch seines Anschlusses zur Begehung von Rechtsverletzungen zu vermeiden. Allerdings kann es einer Privatperson gerade nicht zugemutet werden ihre Netzwerksicherheit ständig auf dem neusten Stand der Technik zu halten und die dafür notwendigen finanziellen Mittel aufzuwenden. Es genügt bei einem privaten WLAN-Anschluss, dass die zum Zeitpunkt der Installation des Anschlusses marktüblichen Sicherungen mitinstalliert werden. (BGH, Urteil vom 12.05.2010 – Az. I ZR 121/08)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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