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War das der Todesstoß für die Bagatellkündigung ?

Das Arbeitsgericht Reutlingen hat in einer aktuellen Entscheidung erstmals deutlich den Grundsatz "Wer klaut, fliegt" gebrochen.

Ein 35-jähriger Angestellter eines Sprotbekleidungsherstellers hatte in der Firmenkantine eine auf ihn ausgestellte Essensmarke für das Mittagessen seiner Lebensgefährtin eingelöst. Damit verstieß er gegen eine Anweisung seines Arbeitgebers.
Das Arbeitsgericht sah hierin zwar prinzipiell einen Kündigungsgrund. "Aber er hat sein Fehlverhalten eingeräumt", betonte der Vorsitzende. Eine Kündigung hielt er deshalb zu hart: "Zweck einer Kündigung ist ja nicht die Sanktion, sondern sie soll zukünftige Vertragsverletzungen verhindern." Gleichwohl stufte das Gericht das Verhalten des Arbeitnehmers als "erhebliche Pflichtverletzung" ein.

Sowohl die fristlose, als auch die fristgerechte Kündigung wurden für unwirksam erklärt.

Dem Arbeitgeber sei zwar keinen finanziellen Schaden durch den falsch verwendeten Gutschein entstanden, aber er argumentierte, man habe nach diesem Zwischenfall kein Vertrauen mehr in den Arbeitnehmer, der als Einkäufer über einen Millionen-Etat verfügte. "Wenn er das in der Kantine macht, stellt sich die Frage: Macht er es als Einkäufer auch?", sagte der Firmen-Anwalt.

 
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