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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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Streit um neues WINDOWS-Patent

Bei älteren Patenten, die sich in ihrer Lehre einem neueren Patent ähneln, müssen sich die Sinngehalte der Lehren der Patente unterscheiden, dass das neue eingetragen werden kann.

Der BGH hatte sich mit einem neuen Patent von Microsoft zu beschäftigen, nämlich dem Dateisystem VFAT. Problematische war hierbei die Ähnlichkeit mit dem Dateisystem FAT des Betriebssystems MS-DOS. Dieses ältere System ist nämlich aus technischen Gründen nur in der Lage mit relativ kurzen Dateinamen – maximal 8 Zeichen – zu arbeiten. Das neue Schutzrecht soll dafür sorgen, dass auch in diese veralteten Computersysteme nahezu beliebig lange Namen zum Kennzeichen einer Datei gemacht werden können. Das neue, zu patentierende Betriebssystem VFAT soll gestatten, dass auch lange Dateinamen nun mit dem FAT-System kompatibel sind. Das Bundespatentgericht sah die Lehre des Patents nicht als erfinderisch an. Der BGH jedoch entnimmt dem Patent einen anderen Sinngehalt. (BGH, Urteil vom 20.04.2010 – Az. X ZR 27/07)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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