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Keine Diskriminierung bei heterosexueller Beziehung am Arbeitsplatz

Das Arbeitsgeriicht Berlin sieht bei einer Benachteiligung wegen der vom Arbeitgeber nicht gewünschten BEziehung einer Mitarbeiterin zu einem Mann keine Benachteiligung wegen des Geschlechts.

Wenn eine Arbeitnehmerin durch ihren Arbeitgeber deswegen benachteiligt wird, weil sie eine Beziehung zu einem direkten Arbeitskollegen hat, so liegt hierin normalerweise keine Benachteiligung der Arbeitnehmerin wegen ihrer sexuellen Identität im Sinne Antidiskriminierungsgesetzes (AGG).

Anderes mag nach Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin allerdings in Betracht kommen, wenn der Arbeitgeber selbst nach nach eigenem Selbstverständnis Träger einer homosexuellen Identität ist.
 
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