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Schadensersatz bei unberechtigtem Entzug des Dienstwagens

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber zu Schadenersatz
verpflichtet, wenn er dem Arbeitnehmer einen auch zur privaten Nutzung überlassenen
Dienst-PKW unberechtigt entzieht.


In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer
pauschalierten Schadensersatz in Geld in Höhe der steuerlichen Bewertung der privaten
Nutzungsmöglichkeit (1%-Regel) verlangen.
Nicht ausgeschlossen hingegen ist möglicherweise die Geltendmachung eines höheren
Schadens, wenn dieser tatsächlich eingetreten ist. Nimmt sich der Arbeitnehmer für die
entsprechende Zeit einen Mietwagen oder ein Leasingfahrzeug, sind wohl diese
Gesamtkosten ersatzfähiger Schaden.
Vergleiche auch BAG, Urteil vom 27. 5. 1999 - 8 AZR 415/ 98
 
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